Der niederösterreichische Landesrechnungshof soll die Inseratenvergaben der ÖVP-Landesregierung von Johanna Mikl-Leitner prüfen. Die Reaktion der ÖVP-NÖ? Sie hat per Dienstweisung allen Landesbediensteten verboten, dem Landesrechnungshof auf seine Fragen zu antworten. Doch der will sich das nicht gefallen lassen.
In zahlreichen Medien ÖVP-naher Vereine in Niederösterreich tauchen auffällig viele Inserate des Landes auf. Für die ÖVP-Organisationen bedeutet das ein beträchtliches Körberlgeld auf Kosten des Steuerzahlers. Alle Parteien im niederösterreichischen Landtag – bis auf die ÖVP – waren sich daher einig: der Landesrechnungshof muss die Inseratenvergabe der ÖVP-Niederösterreich in der Landesregierung prüfen. Doch auch die ÖVP hat reagiert: Mit einem Maulkorb für Landesbedienstete. Per Weisung dürfen sie nicht mehr direkt mit dem Landesrechnungshof sprechen.
NÖ: Maulkorb für Landesbedienstete
Die Weisung der Landesamtsdirektion Niederösterreich hat es in sich. Schon der Betreff lässt wenig Interpretationsspielraum: „Prüfungen durch den Rechnungshof und den NÖ Landesrechnungshof; Dienstanweisung“. Und so geht es dann weiter: Demnach sind „sämtliche Unterlagen/Stellungnahmen/Fragebeantwortungen im Zuge der Prüfung grundsätzlich nicht direkt an den Rechnungshof zu übermitteln“
Wenn der Landesrechnungshof Fragen an sie richtet, dürfen Landesbedienstete nicht antworten. Sie müssen die Innenrevision informieren und ihr die Antwort schicken. Dort sind insgesamt drei Beamte dafür zuständig, die Rückmeldungen an den Landesrechnungshof weiterzuleiten. Was sie kontrollieren? Das ist unklar. Es ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass Landeshauptfrau Mikl-Leitner die Antworten auf Rechtschreibfehler prüfen lassen will. Für die SPÖ-Niederösterreich ist die Angelegenheit eindeutig: Es gehe um einen „Maulkorb“, damit vor der Landtagswahl kein weiterer ÖVP-Skandal auffliegt.
Dienstweisung der ÖVP-Landesregierung verfassungswidrig
Die Opposition tobt, „denn die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben ein Recht darauf zu wissen, was die ÖVP NÖ mit ihrem Steuergeld anstellt!“ Immerhin – so der Landesgeschätfsführer der SPÖ NÖ Wolfgang Kocevar – stünden gegen die ÖVP Niederösterreich „massive Vorwürfe im Raum, die der unabhängige Landesrechnungshof prüfen muss.“
Der Landesrechnungshof selbst will sich das Vorgehen jedenfalls nicht gefallen lassen. Denn die Dienstanweisung widerspricht der Landesverfassung, erklärte Rechnungshofpräsidentin in einer Stellungnahme. Die Landesverfassung sieht nämlich klar vor, dass die Dienststellen des Landes dem Landesrechnungshof direkt Rede und Antwort stehen müssen. Im Fall grundloser Verzögerungen des Landes kündigte sie an, dieses Recht auch durchsetzen zu lassen.