Bild: Copyright Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
Ein oberösterreichischer ÖVP-Landtagsabgeordneter muss sich am 14. Jänner vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wels klagt den Politiker wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung an. Der Abgeordnete, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, bestreitet alle Vorwürfe und schloss einen Rücktritt zunächst noch aus. Nach mehreren Medienberichten lenkt der Politiker jetzt zumindest teilweise ein: Er stellt sein Mandat bis zum Abschluss des Verfahrens ruhend.
Gegen einen ranghohen ÖVP-Politiker aus Oberösterreich werden schwere Vorwürfe bekannt. Ein Landtagsabgeordneter der Volkspartei steht im Jänner vor Gericht: Er soll eine Mitarbeiterin zwischen 2014 und 2016 zwei Mal sexuell belästigt und drei Mal vergewaltigt haben. Als die betroffene Mitarbeiterin später darüber spricht, soll der Abgeordnete sogar noch versucht haben, sie mit einer zivilrechtlichen Klage zum Schweigen zu bringen. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft Wels Anklage gegen den ÖVP-Politiker. Am 14. Jänner wird ihm wegen dreifacher Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Verleumdung der Prozess gemacht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Anwalt der Mitarbeiterin berichtet gegenüber dem ORF, dass seine Mandantin heute noch mit den psychischen Folgen der Übergriffe zu kämpfen hat. Sie bewahrte DNA-Spuren des Täters auf, die vor Gericht als Beweis dienen sollen. Die Klage des Abgeordneten gegen die Betroffene ist eingestellt worden.
Der Beschuldigte selbst war auf Anfrage der APA-Nachrichtenagentur zu keiner Stellungnahme bereit. Sein Verteidiger verweist auf die Unschuldsvermutung und die Aussagen des Politikers, wonach die Vorfälle nicht stattgefunden haben. Zunächst hieß es vom Anwalt auch, ein Rücktritt des Politikers sei nicht geplant. Erst nach zahlreichen Medienberichten lässt die oberösterreichische Volkspartei wissen, dass der beschuldigte Abgeordnete sein Mandat bis zum Abschluss des Verfahrens ruhend stellt.
Aus der oberösterreichischen ÖVP war ansonsten nur eine knappe Stellungnahme zu vernehmen: „Der Mandatar bestreitet uns gegenüber die erhobenen Vorwürfe massiv“, wird die Landespartei im ORF zitiert. Im Falle einer Verurteilung werde es aber entsprechende Konsequenzen geben, stellt die ÖVP in Aussicht.
Der Prozess im Jänner findet voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ab einem Strafausmaß von einem Jahr unbedingt erfolgt üblicherweise der automatische Mandatsverlust. Eine Verurteilung dürfte auch über den Landtag hinaus weitreichende Konsequenzen haben: Der beschuldigte ÖVP-Politiker bekleidet mehrere Spitzenfunktionen.
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