Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt Postenschacher der ÖVP in Oberösterreich. Foto: Unsplash/Hunters Race
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt Postenschacher der ÖVP in Oberösterreich. Denn das Finanzamt Braunau-Ried-Schärding bestellte 2017 einen ÖVP-Bürgermeister aus dem Mühlviertel als neuen Finanzchef ins Innviertel. Dabei war eine andere Bewerberin geeigneter. Doch sie war nicht ÖVP-nahe.
Was die ÖVP-Allmacht in großen Teilen von Oberösterreich bedeutet, zeigt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es geht um einen besonders drastischen Fall von Postenschacher im Innviertel. Eine langjährige, leitende Beamtin des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding bewarb sich 2017 als dessen Leiterin. Doch statt ihr kam ein ÖVP-Bürgermeister zum Zug, der erst seit kurzem beim Finanzamt arbeitete. Ihr Fehler: mangelnde ÖVP-nähe.
Seit Monaten machen die Chats der türkisen „Familie“ von Bundeskanzler Sebastian Kurz Schlagzeilen. Es geht um mutmaßlichen Postenschacher und sonstige Freundschaftsdienste. Auch in weiten Teilen Oberösterreichs schaltet und waltet die „ÖVP-Familie“, wie sie will. Das zeigt nun ein besonders dreister Fall von Postenschacher.
Christa Scharf bewarb sich 2017 als Leiterin des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding. Zu diesem Zeitpunkt leitete sie es bereits interimistisch. Nicht nur deshalb war die erfahrene Finanzbeamtin mehr als qualifiziert für den Job.
Doch statt ihr kam ein Quereinsteiger zum Zug, der erst kurz zuvor von der Polizei ins Finanzamt gewechselt war. Denn er hatte eine große Stärke: er war ÖVP-Bürgermeister einer kleinen Gemeinde. Scharf reihte die zuständige Begutachtungskommission auf Platz 6 der 7 Bewerberinnen und Bewerber.
Völlig zu unrecht, wie mittlerweile mehrere Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht bestätigt haben. Denn sie alle stufen Scharf als die beste Bewerberin ein. Was ihr zum Verhängnis wurde? Die Begutachtungskommission bestand mehrheitlich aus ÖVP-nahen Personen. Sie machten in ihrer Begründung kein Hehl daraus: ausschlaggebend für ihre Personalentscheidung war die Erfahrung als ÖVP-Bürgermeister.
Scharf reichte Beschwerde ein und schon im Juli bestätigte die Bundesgleichbehandlungs-kommission: die Bestellung war diskriminierend, Scharf stehe Schadenersatz zu. Doch der damalige Finanzminister ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling wies die Ansprüche zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht gab Scharf nun recht. Laut ihm waren „sachfremde Gründe“ ausschlaggebend für die Bestellung des neuen Leiters des Finanzamtes Braunau-Ried-Schärding. Außerdem thematisiert das Gericht die ÖVP-Nähe einzelner Mitglieder der Begutachtungskommission. Und die „Unerwünschtheit“ von Scharf, weil sie eben nicht ÖVP-nahe ist.
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