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Wer heute ins Pflegeheim muss, muss nicht mehr fürchten, Haus oder Erspartes zu verlieren – dank der Abschaffung des Pflegeregresses im Jahr 2018. Damals durften die Bundesländer auf Privatvermögen zurückgreifen, um die Pflege von Angehörigen zu finanzieren. Was heute undenkbar ist, wird von Teilen der ÖVP wieder zur Debatte gestellt.
Dank der Abschaffung des Pflegeregresses 2018 muss heute keiner mehr sein Haus verpfänden, um die eigene stationäre Pflege in Heimen zu finanzieren. Die Probleme im Pflegebereich hat die Abschaffung zwar nicht gelöst, aber niemand muss mehr um sein Hab und Gut fürchten, wenn er oder sie in eine Pflegeeinrichtung kommt. Aber genau diese Abschaffung wird jetzt von der ÖVP infrage gestellt. Den Ärger über den vorgeschlagenen Rückschritt fasst ein Leserbrief in „MeinBezirk“ gut zusammen:
„Trotz Witwen- und eigener Landwirtschaftspension sowie Pflegegeld der Stufe vier hatte meine Mutter zu wenig finanzielle Mittel für eine 24-Stunden-Pflege. Nur durch das Hinzuzahlen der Kinder konnte eine Betreuung organisiert werden. Hätten wir auf einen Heimplatz gewartet, wäre sie 14 Monate auf sich alleine gestellt gewesen.“ so Walter Rothner in seinem Leserbrief in „MeinBezirk“, 24.3.2025
Was vor fast zehn Jahren ein Befreiungsschlag für Betroffene und Familien war, wird nun von Teilen der ÖVP wieder aufgekocht. In Zeiten wachsender Unsicherheit will sie jenen, die ohnehin auf Unterstützung angewiesen sind, wieder tiefer in die Tasche greifen – anstatt endlich eine faire Finanzierungsstruktur zwischen Land und Gemeinden zu schaffen.
2017 veranlasst der damalige Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) die Abschaffung des Pflegeregresses. Mit den Stimmen aller Parteien mit Ausnahme der NEOS stimmte der Nationalrat im Juni 2017 für die Abschaffung des Pflegeregresses.
“Ab Anfang kommenden Jahres ist es den Ländern untersagt, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Gleiches gilt für das Vermögen von Angehörigen und ErbInnen. Im Gegenzug erhalten die Länder jährlich 100 Mio. € zusätzlich über den Pflegefonds.” – Aussendung des Nationalrat vom 29.6.2017
Bis zu diesem Zeitpunkt konnte der Staat zur Finanzierung der stationären Pflege auf das Privatvermögen der pflegebedürftigen Person zugreifen und in Härtefällen sogar Vermögenswerte wie Haus oder Auto verpfänden. Für die Pflegebedürftigen, die in vielen Fällen nicht widersprechen konnten, war das teilweise existenzbedrohend. Das ist aber heute Geschichte – außer wenn es nach dem Rieder Bürgermeister geht.
Rieder Bürgermeister Bernhard Zwielehner (ÖVP) schlägt zur Finanzierung der Pflege mehr Selbstbeteiligung vor. Die entsprechenden Pläne will er bei der anstehenden Bürgermeister:innenkonferenz Ende März einbringen. Sollte die Konferenz zustimmen, hofft Zwielehner darauf, dass seine Ideen im Nationalrat eingebracht werden. Menschen mit höherer Pflegestufe sollen demnach höhere Beträge einzahlen. Konkret soll das 13. und 14. Gehalt zur Gänze eingezogen werden, um die Pflege zu finanzieren. Kritik kommt von der SPÖ: Nicht die steigenden Pflegekosten, sondern die hohen Transferzahlungen der Gemeinden an das Land würden den Kommunen die Luft zum Atmen nehmen.
Tatsächlich gehen knapp 20 Prozent des Rieder Haushalts an das Land Oberösterreich – das sind rund 1300€ pro Kopf. Kaum eine andere Stadt zahlt so viel pro Einwohner:in an den Finanzlandesrat. Anstatt dort anzusetzen, will der Rieder Bürgermeister lieber über veraltete Finanzierungsmodelle diskutieren, als darüber, die Transferleistungen zu kürzen. Abschließend nochmal der Leserbrief von eingangs:
„Womit haben sich ältere, auf Pflege angewiesene Mitbürger, einen solchen Vorschlag verdient? Wäre es nicht sinnvoller, über Einsparungen in der Verwaltung oder die Einführung einer Milliardärssteuer zu diskutieren als den Schwächsten in unserer Gesellschaft noch „das letzte Hemd“ zu nehmen?“ schreibt Walter Rothner in einem Leserbrief an „MeinBezirk“, 24.3.2025
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