Die steirische Landesregierung hat sich auf ein Maßnahmenpaket für Kindergärten und Kinderkrippen geeinigt. Künftig werden die Beiträge für Kinderkrippen sozial gestaffelt. Familien mit geringem Einkommen zahlen nur noch einen niedrigen Selbstbehalt. Auch der Betreuungsschlüssel in den Tagesstätten soll verringert werden. Aktueller Stand: 25 Kinder pro Pädagog:in. Ziel sei es, den Schlüssel auf 20 zu 1 zu senken. Zusätzlich soll es eine Prämie von 15.000 Euro für Berufs-Neueinsteiger:innen geben.
Die steirische Landesregierung hat sich vergangenen Freitag auf Maßnahmen für die Elementarbildung geeinigt. Das Paket soll den Fachkräftemangel bekämpfen, einkommensschwächere Familien unterstützen und den Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen senken.
Eltern zahlen künftig sozial-gestaffelte Beiträge für einen Platz in der Kinderkrippe. Das heißt: Je mehr die Eltern verdienen, desto höher sind die Beiträge für die Krippe. Dadurch können Familien mit geringen Einkommen entlasten werden. Sie zahlen nur noch einen „vertretbaren“ Selbstbehalt. Eine solche Sozialstaffelung gilt bereits in den Kindergärten.
„Der Zugang zur elementaren Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen, sondern muss für jedermann leistbar sein“, betont Anton Lang (SPÖ), stellvertretender Landeshauptmann.
Derzeit gilt in der Steiermark im Kindergarten und in Kinderkrippen ein Betreuungsschlüssel von 1:25 – ein:e Pädagog:in betreut eine Gruppe mit 25 Kindern. Bis 2029 soll die Gruppengröße jedes Jahr um ein Kind abnehmen, sodass 2029 nur noch 20 Kinder in einer Gruppe sind. In manchen Einrichtungen wird das nicht möglich sein, da nicht genügend Räume zu Verfügung stehen. Um auch dort den Schlüssel zu senken, sollen in den betroffenen Kindergärten und Kinderkrippen zusätzliche Erzieher:innen eingestellt werden.
Wer sich noch heuer dazu entscheidet, Vollzeit in einem Kindergarten oder einer Kinderkrippe zu arbeiten, bekommt vom Land Steiermark eine Prämie von 15.000 Euro. Voraussetzung: Die Person hat eine vollwertige Ausbildung und verpflichtet sich, mindestens drei Jahre in der Einrichtung zu arbeiten.
Ausgenommen sind Pädagogen und Pädagoginnen, die in den letzten zwei Jahren fest in einer elementar-pädagogischen Einrichtungen angestellt waren. Die Prämie soll junge Ausgebildete motivieren, einen Job in einer Kinderkrippe oder Kindergarten anzunehmen. Denn das ist leider nicht immer der Fall.
Lediglich 30 Prozent der frisch ausgebildeten Pädagogen und Pädagoginnen eines Jahrgangs entscheiden sich für einen Job in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten. Das sei ein Problem, so Werner Amon, ÖVP-Bildungslandrat. Das verstärke den Fachkräftemangel extrem. Deswegen soll jetzt auch eine bereits geltende Ausnahmeregelung (Personaldispens) verlängert werden. Durch die Ausnahme dürfen Einrichtungen fachnahe Quereinsteiger:innen einstellen, die eine pädagogische Zusatzqualifikation haben.
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