Die TIWAG will im Juli beim Strom massive Preiserhöhungen durchboxen. Laut eines Rechtsgutachtens der Arbeiterkammer Tirol darf sie das aber nicht. Denn die TIWAG produziert nämlich Strom mit Wasserkraft, nicht mit Gas. Und Wasser ist nicht teurer geworden. Damit wären auch die bisherigen Preiserhöhungen nicht rechtmäßig. Deshalb fordern die sozialdemokratischen Gewerkschafter:innen in Tirol: Die Tiroler:innen müssen ihr Geld zurückbekommen!
Vergangene Woche hat die Arbeiterkammer Tirol ein Rechtsgutachten zu undurchsichtigen Strompreiserhöhungen veröffentlicht. Darin schimmert durch, dass sowohl die vergangenen als auch die geplante Preiserhöhungen unzulässig seien.
Der Grund: Energieunternehmen hätten die Preise für die Kund:innen erhöht, ohne dass die eigentlichen Produktionskosten gestiegen sind. Aber wie kann das sein?
Im Grunde genommen ist es einfach: Energieanbieter orientieren sich an der Strombörse. Dort gilt immer der höchste Preis – egal, ob der Strom aus teuren Gas oder billigerer Wasserenergie gewonnen wird. Deswegen zahlen Tirolerinnen aktuell scheinbar zu viel für ihren Strom.
In Tirol stehen vor allem zwei Energieanbieter in der Kritik: die Tiroler Wasser AG (TIWAG) und die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IBK). Beide hätten laut Gutachten zu viel für ihren Strom verlangt.
Bernhard Höfler, Vorsitzender der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen sieht jetzt die Unternehmen in der Verantwortung: „Wir erwarten uns, dass TIWAG und IKB als Landes- beziehungsweise Stadtunternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und die zu Unrecht eingehobenen Preiserhöhungen an die betroffenen Kund:innen zurückzahlen“
Dasselbe gilt wohl auch für alle anderen Tiroler Stromanbieter. Zumindest für diejenigen, bei denen es zu unerklärlichen Preiserhöhungen kam, so Höfler weiter. Er sieht jetzt ÖVP Landeshauptmann Anton Mattle in der Pflicht zu handeln. Mattle sei Eigentümervertreter der beiden Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz des Landes (TIWAG zu 100 Prozent) und der Stadt Innsbruck (IBK zu 51 Prozent) befinden.
Sowohl die Preiserhöhungen für Neukunden:innen, als auch die geplante Strompreiserhöhung für Juli (um 28 Prozent) sind laut Rechtsgutachten ebenfalls unzulässig.
Die TIWAG kündigte die Erhöhung mit Verweise auf Teuerung, den Ukraine-Krieg und den österreichischen Strompreisindex an. Laut Gutachten ist das jedoch keine ausreichende Begründung. Das gelte nur, wenn die tatsächlichen Produktionskosten gestiegen wären – was nicht der Fall ist.
Die Erhöhung sei ohnehin “eine Frotzelei gegenüber den Tiroler:innen und den politischen Vertreter:innen in der Landesregierung”, kritisiert Höfler.
Ausgangspunkt für das Rechtsgutachten ist das neue Gesetz – das sogenannte Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) – gewesen. Dieses erlaubt es Energieanbietern, die Preise bei bestehenden Verträgen zu erhöhen. Aber eben nur, wenn auch die eigenen Produktionskosten gestiegen sind. Auf dessen Grundlage hatte das Landesgericht Wien zuvor eine Preiserhöhung des Verbundes gekippt.
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