Im September wurden sieben Tierschützer festgenommen, während sie vor einer türkisen Wahlkampf-Veranstaltung in Oberösterreich ÖVP-kritische Flugblätter verteilten. Sie durften erst wieder nach Hause, als die türkise Wahlkampf-Show vorbei war. Jetzt urteilt das Gericht nach der Beschwerde einer Tierschützerin: Die Festnahme einer Aktivistin war rechtswidrig.
Die Aktion sorgte im September vor den oberösterreichischen Landtagswahlen für viel Aufregung: Tierschützer des „Vereins gegen Tierfabriken“ (VGT) verteilten im Vorfeld des ÖVP OÖ Wahlkampfauftaktes Flugblätter. Die ÖVP stimmt regelmäßig gegen ein Verbot der für Schweine besonders qualvollen „Vollspaltböden“ – darauf wollten die Aktivisten aufmerksam machen.
Die türkise Wahlkampf-Show – zu Gast waren unter anderem Ex-Kanzler Sebastian Kurz und OÖ-Landeshauptmann Thomas Stelzer – sollte aber offenbar nicht durch kritische Stimmen gestört werden. Diesen Eindruck erweckte zumindest das Vorgehen der Exekutive. Sie verhaftete vor der ÖVP-Veranstaltung sieben Tierschützerinnen und Tierschützer. Die Aktivisten durften erst wieder nach Hause, als das Wahlkampf-Spektakel vorbei war. Die NeueZeit hat berichtet.
Eine Tierschützerin hat gegen ihre Verhaftung eine Maßnahmen-Beschwerde eingelegt – und jetzt vor Gericht recht bekommen. Ihre Festnahme war rechtswidrig.
Die Tierschützerin war offiziell wegen „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ festgenommen worden. In der Gerichtsverhandlung nach ihrer Beschwerde urteilte das Landesverwaltungsgericht OÖ aber jetzt, dass der wahre Grund der Festnahme ein anderer war. Die Frau hatte die Verhaftung eines anderen Aktivisten gefilmt – das sei nicht verboten.
Die Tierschützerin bekommt rund 3.400 Euro Kostenersatz. Die Polizei hat zwei Wochen lang Zeit, gegen das Urteil zu berufen.
Thema in der Gerichtsverhandlung war auch ein „Trick“ der ÖVP Oberösterreich. Die Türkisen hatten rund um das Linzer Design Center, in dem sie ihren Wahlkampfauftakt abhielten, eine Demo mit 2.000 Teilnehmern angemeldet. Die fand aber in Wahrheit gar nicht statt. Die Fake-Demo hatte offenbar nur einen Sinn: Sie verhinderte, dass andere (kritische) Kundgebungen vor dem Design Center angemeldet werden konnten. Ein Trick, der laut Richter das Versammlungsgesetz „pervertiere“.
Deshalb mussten die VGT-Tierschützer statt einer Kundgebung auf das Verteilen von Flugblättern ausweichen.
VGT-Obmann Martin Balluch zeigt sich über den Beschluss des Landesverwaltungsgerichts erfreut: „Auch das war ein Teil des `System Kurz´. Einfach Platzhalterdemos anzumelden, um Kritik zu unterbinden.“
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