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Aus für Vollspaltenböden schon 2025! VfGH gibt Beschwerde des Burgenlands recht

Image by kamchatka on Freepik

Ab 1. Juni 2025 müssen Schweine in Österreich nicht mehr auf Vollspaltenboden leiden. Eigentlich wollten ÖVP und Grüne eine “Übergangsfrist” bis 2040. Erst dann hätte ihr Gesetz Vollspaltenböden verboten. Doch das Burgenland hat dagegen beim Verfassungsgerichtshof protestiert.

Im März 2022 hat die burgenländische Landesregierung eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht. Sie forderte ein Verbot für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat von der Beschwerde mitbekommen und “zufälligerweise” kurz darauf im Juli 2022 das Tierschutzgesetz geändert, in dem ab 2040 Vollspaltenböden verboten wurden. Bauern und Bäuerinnen haben also eine Übergangsfrist von 17 Jahren, um ihre Ställe den neuen Bestimmungen anzupassen.

Im Dezember 2022 hat der VfGH daraufhin die Beschwerde abgewiesen: Laut dem Höchstgericht hätten damals nämlich auch die neuen Regelungen angefochten werden müssen. Im vergangenen April zog das Burgenland dann ein weiteres Mal vor den Verfassungsgerichtshof. Diesmal mit Erfolg: Das Höchstgericht hebt die 17-jährige Übergangsfrist auf. Der VfGH beurteilt die Frist als unverhältnismäßig lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025.

Für ÖVP-Grüne wären weitere 17 Jahre Tierleid auf Vollspaltenböden kein Problem

Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Tierschutz und für eine verantwortungsvolle Landwirtschaft – auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen, sagt Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) zur aktuellen Entscheidung des Höchstgerichts.

Jahrelang setzte sich die burgenländische Landesregierung für das Ende von Tierleid auf Vollspaltenböden ein. Die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden ohne Einstreu im Liegebereich führt zu schmerzhaften Gelenkserkrankungen, offene Hautwunden oder Schleimbeutelentzündungen. Außerdem leiden Schweine als hochintelligente und sensible Tiere schnell an Frustration und Langeweile.

Das Land brachte daher bereits im März 2022 eine Beschwerde beim VfGH ein. Währenddessen hat die Bundesregierung ein Verbot für Vollspaltenböden ab 2040 beschlossen und den Landwirtschaften eine Übergangsfrist von 17 Jahren gegeben. Dass die Schweine dann aber weitere 17 Jahre in ihrem eigenen Kot auf Vollspaltenböden “leben” müssen, sei dahingestellt. Für neue Anlagen gilt das beschlossene Verbot bereits seit Anfang 2023.

Doskozil: „Bundesregierung ist mit ihrer Trickserei ins Leere gelaufen“

Laut burgenländischer SPÖ sei die damalige Gesetzesänderung lediglich eine Verzögerungstaktik und die 17-jährige Übergangsfrist eine reine „Alibipolitik“.  Umso mehr freut sich Landeshauptmann Hans Peter Doskozil jetzt über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Laut ihm habe sich das Burgenland mit seiner Kritik durchgesetzt und die Bundesregierung sei mit ihrer Trickserei ins Leere gelaufen.

Auch Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin, Astrid Eisenkopf (SPÖ), freut sich über den Beschluss des Höchstgerichts:

Die positive Entscheidung des VfGH ist ein großer Erfolg für den Tierschutz und ein bedeutender Schritt in Richtung einer Landwirtschaft, die nicht nur nachhaltig, sondern auch ethisch verantwortungsbewusst ist.

 

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