Ein Wirt aus Oberösterreich machte seine ukrainische Küchenhilfe heimlich zur Betreiberin des Lokals. Er legte seiner Angestellten zu Arbeitsbeginn einen Haufen Dokumente vor. Weil sie sich mit Deutsch noch schwer tat, unterschrieb sie auch eine Gewerbeanmeldung. Die Frau erfuhr erst davon, als ihr später Rechnungen „ihres“ Lokals ins Haus flatterten.
Szenen wie aus einem Kriminalfilm sollen sich im oberösterreichischen Bezirk Eferding abgespielt haben, gibt die Arbeiterkammer (AK) OÖ jetzt bekannt. Eine Frau aus der Ukraine hatte dort in einem Lokal im Sommer 2016 als Küchenhilfe gearbeitet. Der Wirt nutzte seine saisonale Angestellte gleich mehrfach und äußerst dreist aus.
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses legte der Wirt der Frau mehrere Dokumente vor. Er soll ihr vorgegaukelt haben, dass es sich dabei um ganz normale Unterlagen handle, die man zu Arbeitsbeginn unterschreiben muss. Die Ukrainerin, die sich mit Deutsch noch schwer tat, unterschrieb alles – auch eine Gewerbeanmeldung für das Restaurant, das sie auf dem Papier zur Chefin machte.
Nach getaner Arbeit kehrte die Angestellte in die Ukraine zurück. Der Schwindel flog erst auf, als sie zwei Jahre später nach Österreich zurückkam. Denn plötzlich flatterten ihr Rechnungen für „ihr“ Lokal ins Haus.
Da sie als Betreiberin eingetragen war, erhielt sie von der Sozialversicherung eine Vorschreibung für ihre Gewerbeanmeldung. Die Sozialversicherung stellte ihr auch die ausstehenden Beiträge „ihrer“ Beschäftigten in Rechnung. Und die Energie AG wollte von ihr die Stromkosten für das Lokal eintreiben.
Die Ukrainerin wendete sich an die Arbeiterkammer. Die AK stellte fest, dass die heimlich untergejubelte Gewerbeanmeldung nichtig ist. Und dass der Wirt seiner Küchenhilfe obendrein zu wenig Lohn ausbezahlte.
Schlussendlich nahm die dreiste Geschichte ein gutes Ende.
Die Arbeiterkammer ging für die Frau vor Gericht. Heuer fiel das Urteil: Die heimliche Gewerbeanmeldung ist offiziell ungültig. Die Ukrainerin bekam die von ihr bereits teilweise bezahlten Schulden des Lokals sowie ihren ausständigen Lohn zurück. Insgesamt habe man für die Frau vor Gericht fast 4.500 Euro erstritten, so die Arbeiterkammer.
Das betroffene Lokal musste mittlerweile wegen Insolvenz des tatsächlichen Eigentümers schließen.
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