Bild: Pressestelle Urfahr-Umgebung/Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0) / Montage
Schwere Niederlage für die schwarz-blaue Landesregierung: Die oberösterreichsche Wohnbeihilfe verstößt gegen EU-Recht! Die Koppelung der Beihilfen an Deutschkenntnisse sei gesetzeswidrig. Alle Bürger mit langfristigem Aufenthaltsrecht hätten Anspruch auf Sozialleistungen. Geklagt hatte ein Oberösterreicher mit türkischer Staatsbürgerschaft, der seit 24 Jahren im Bundesland lebt und durch die schwarz-blaue Regelung seine Wohnbeihilfe verlor.
Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) muss eine schwere rechtliche Niederlage einstecken. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes entschied: Die oberösterreichische Wohnbeihilfe verstößt gegen EU-Recht! Die Förderungen dürfen nicht an Deutschkenntnisse gekoppelt werden. Alle Bürger mit langfristigem Aufenthaltsrecht, auch jene ohne österreichische Staatsbürgerschaft, hätten das Recht auf soziale Sicherheit, Sozialhilfe und Sozialschutz, urteilt der EU-Anwalt.
Die schwarz-blaue Landesregierung hatte 2018 auf Betreiben von Haimbuchner das System der Wohnbeihilfe umgekrempelt. Der FPÖ-Landesrat machte schon damals keinen Hehl daraus, um was es ihm geht: Drittstaatsangehörige sollen keine Unterstützung fürs Wohnen erhalten.
Als Ventil für dieses Anliegen trickste die ÖVP-FPÖ Koalition eine neue Regelung zusammen. Seitdem ist die Wohnbeihilfe an den Nachweis von Deutschkenntnissen auf A2-Niveau gekoppelt – das gilt allerdings nur für Antragsteller aus Drittstaaten. Sie müssen einen amtlichen Nachweis erbringen, dass sie ausreichend gut Deutsch sprechen. Ansonsten bekommen Drittstaatsangehörige seit 2018 keine Wohnbeihilfe in Oberösterreich.
Jetzt zeigt ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes, wie praxis-untauglich die Regelung ist. Ein türkischer Staatsbürger hatte dagegen Klage eingereicht.
Er lebt seit 24 Jahren in Oberösterreich und spricht Deutsch auf dem geforderten Niveau. Einzig der offizielle Nachweis für seine Deutschkenntnisse – etwa ein Sprachen-Zertifikat – fehlt.
Deshalb bekam der Mann ab 2018 keine Wohnbeihilfe mehr. Das könnte sich jetzt ändern.
Denn die Regelung verstoße gegen den Gleichbehandlungs-Grundsatz. Auch Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung haben das Recht auf Sozialleistungen wie die Wohnbeihilfe, schreibt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in einem Gutachten. Das ist noch kein Urteilsspruch an sich, sondern eine Empfehlung an die EU-Richter. Üblicherweise folgen die EuGH-Richter den Empfehlungen aber in vier von fünf Fällen.
FPÖ-Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner will in einer ersten Reaktion das endgültige Urteil abwarten. Trotz der schweren Niederlage will er an seinem Wohnbeihilfen-Modell festhalten und kündigt notfalls einen „Plan B“ oder sogar einen „Plan C“ an. Die rechtliche Trickserei mit der Wohnbeihilfe dürfte also auch nach dem Urteilsspruch weitergehen.
Die Wohnbeihilfe in Oberösterreich beträgt, je nach Einkommen und Wohnungsgröße, maximal 300€ pro Monat. Die schwarz-blaue Sonderregelung beschäftigt die Gerichte schon länger. Bereits 2019 liefen insgesamt 16 Klagen gegen das Land. In vier Fällen bekamen die Kläger auch recht und erhielten 1.000 bis 2.000 Euro Schadenersatz für die entfallene Wohnbeihilfe.
SPÖ, Grüne und Sozialvereine kritisieren die Regelung seit deren Einführung. Die Kürzungen würden vor allem Studierende und Alleinerziehende treffen, die Wohnbeihilfe sei für viele Mieterinnen und Mieter existenzsichernd. Sozialvereine warnen: Immer mehr Menschen können sich ihre Wohnung nicht mehr leisten und müssen die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufsuchen.
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