Bis ins 19.Jahrhundert fanden Hinrichtungen in Wien öffentlich statt und wurden wie Feiertage abgehalten. Bei der letzten öffentlichen Hinrichtung in Österreich verlangte man sogar Eintrittsgelder.
Hinrichtungen auf Flugblättern angekündigt
Bis ins 19. Jahrhundert wurden Todesurteile öffentlich vollstreckt und als eine Art Feiertag abgehalten. Doch wie bekam die Öffentlichkeit überhaupt von den Hinrichtungen mit? Für die Vollstreckungen erstellte man Flugblätter. Diese verteilte man am Tag einer Hinrichtung. Auf der Titelseite standen Schlagzeilen wie „Rechtmässiges Todes-Urtheil“. Sie waren damals etwas Alltägliches. Sie wurden wie wie Kino- oder Theaterkarten als Andenken gesammelt.
Heut kann man sich solche Flugblätter im Wien Museum, in der Nationalbibliothek und in der Wien-Bibliothek ansehen.
Die Hinrichtungsstätten von Wien
Die Arten, jemanden hinzurichten, war zum Teil auch vom Geschlecht abhängig. Frauen wurden meist geköpft, Männer auch gerädert und gehenkt.
Für die verschiedenen Hinrichtungsarten gab es jeweils verschiedene Orte in Wien:
- Am Tabor: Bei der alten Brücke am Tabor wurden Ertränkungen durchgeführt.
- Gänseweide: Die Gänseweide (heute Krieglergasse im 3. Bezirk) war damals eine Gegend, wo große Gänseherden weideten. Dort gab es die Todesstrafe durch Verbrennen.
- Am Hof: Hier gab es vor allem die Todesstrafe durch Vierteilen und Köpfen.
- Schweinemarkt: Am heutigen Lobkowitzplatz im ersten Bezirk fanden vor allem Hinrichtungen durch Hängen statt .
- Rabenstein: Der Rabenstein (heute Türkenstraße im 9. Bezirk) gab es die Todesstrafe durch Erhängen oder Rädern.
- Landesgericht I: Im sogenannten “Galgenhof” fanden Hinrichtungen durch Hängen statt.
- Wienerberg: Dieser gehörte zu den ältesten und bekanntesten Hinrichtungsstätten. Neben dem Galgen gab es auch ein Räderkreuz. Es fanden auch Verbrennungen statt.
Die letzte öffentliche Hinrichtung: Galgenwirtshaus und Eintrittsgelder
Die letzte öffentliche Hinrichtung fand 1868 ebenfalls am Wienerberg statt. Der Mörder Georg Ratkay wurde an der sogenannten Spinnerin am Kreuz erhängt. Damalige Pressemeldungen berichteten von einer Art „Spektakel“. Der Richtplatz war schon vor der Hinrichtung mit Menschenmassen überfüllt. Für Plätze mit besserer Sicht verlangte man sogar Eintrittsgelder. Daneben gab es auch ein vorübergehendes “Galgenwirtshaus”. Nach den Tumulten wurden öffentliche Hinrichtungen von Kaiser Franz Joseph verboten.
Vollkommen abgeschafft wurde die Todesstrafe in Österreich erst 1950. Damals wurde Johann Trnka als letzte Person von einem Gericht in Österreich zum Tode verurteilt und hingerichtet.