Digitale Plattformen profitieren von der Selbstausbeutung und Scheinselbstständigkeit ihrer „Mitarbeiter:innen“. Die EU-Kommission schlägt jetzt für die europäischen Staaten Richtlinien vor, die das verhindern sollen. Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen sowie eine Anstellung der Lieferanten und anderen scheinselbstständigen Mitarbeiter:innen.
Kaum Rechte, aber schlechte Arbeitsbedingungen bei Mjam und Co
Prekäre Arbeitsverhältnisse, keine Planungssicherheit, gesundheitliche Risiken und Stress, Stress, Stress! Täglich hetzen sie von A nach B und haben zwischendrin kaum Zeit auf’s Klo zu gehen. Sie bringen uns unsere Pakete, unser Essen und fahren uns nachts heim, weil uns das Taxi zu teuer ist. Sie sind selbstständig und arbeiten für digitale Plattformen und haben vor allem eins gemeinsam: Sie haben kaum Rechte. So könnte man Uber-Fahrer oder Mjam-Zustellerinnen beschreiben.
Digitale Plattformen sind Vermittler, keine Arbeitgeber
Digitale Plattformen wie Uber, Mjam und Deliveroo beschäftigen Selbstständige und bringen diese mit potenziellen Kunden zusammen. Sie sind Vermittler, nicht Arbeitgeber. Das betonen sie immer wieder. Denn wären sie Arbeitgeber, so müssten sie sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten kümmern. Sie müssten den Mindestlohn bezahlen und sich an das in der EU geltende Arbeitsrecht halten. Aber das tun sie nicht – zumindest noch nicht.
„Die Digitalwirtschaft wird oft als die Wirtschaft der Zukunft dargestellt. Zweifellos bietet sie Unternehmen neue Perspektiven, allerdings auch auf Kosten mancher Arbeitnehmer*innen.“, sagt Aude Cefaliello, Forscherin am European Trade Union Institute (ETUI).
Der digitale Chef: Ein Algorithmus
Faktisch sind die Selbstständigen Angestellte. Sie unterstehen einem digitalen Chef: Einem Algorithmus, der sie überwacht und ihre Leistung bewertet. Die effizientesten Mitarbeiter*Innen bekommen gute Schichten zugeteilt, die weniger effizienten werden sanktioniert. Das baut Druck auf.
Mehrere Länder gehen nun gesetzlich und gerichtlich gegen die Ausbeutung vor:
- Spanien: Seit März 2021 gelten Lieferfahrer*innen als Arbeitnehmer*Innen und müssen von den Plattformen angestellt werden.
- Großbritannien: Der Supreme Court hat zwei Uber-Fahrern den Arbeitnehmerstatus zugeschrieben. Sie haben somit einen Anspruch auf Mindestlohn und Urlaubstage.
- Frankreich: Das Oberste Gericht definiert das Arbeitsverhältnis zwischen Kurieren und Plattformen als Lohnarbeit.
Diese Urteile haben eines gemeinsam: „Sie räumen mit dem Mythos von den „selbstständigen Vertragspartner*innen“ und vom „Mikro-Unternehmen“ auf und erkennen an, dass diese Personen faktisch abhängig Beschäftigte sind, denen jeglicher arbeitsrechtliche Schutz zustehen würde“, meint ETUI-Forscherin Cefaliello.
Neue Richtlinien der EU-Kommission für bessere Arbeitsbedingungen bei Mjam und Co
Die Vorschläge der EU-Kommission für bessere Arbeitsbedingungen für Mjam-Zusteller und Co beziehen sich im Kern auf folgende 3 Punkte:
- Klare Kriterien, ob eine Anstellung vorliegt: Die Kontrollkriterien für den Beschäftigungsstatus sollen Klarheit schaffen und einen Rechtsschutz ermöglichen.
- Kontrolle der Arbeitsbedingungen: Die Nutzung von Algorithmen soll transparenter werden.
- Transparenz der Beschäftigungsverhältnisse: Künftig sollen digitale Plattformen Informationen über die für sie tätigen Personen offenlegen.
„Die genaue Definition der Zukunft der Arbeit und ihrer sozialen und menschlichen Dimensionen steht zunehmend auf dem Spiel“. Die EU-Kommission tue gut daran, diese nun klar zu definieren, sagt Silvia Rainone. Sie forscht zu Arbeitsrecht, digitale Unternehmen und sozialem Dialog am European Trade Union Institute (ETUI).