Bis nächsten Montag kann man gleich mehrere Volksbegehren unterschreiben. Möglich ist das in allen Bezirks- und Gemeindeämtern. Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf!“ fordert 70 % vom letzten Netto-Gehalt als Arbeitslosengeld. Dem „Rechtsstaat & AntiKorruptionsvolksbegehren“ geht es um saubere Politik ohne Inseratenaffären, Postenschacher und Korruption.
Insgesamt vier Volksbegehren laufen derzeit in Österreich. „Arbeitslosengeld rauf!“, das „Rechtsstaat & AntiKorruptionsvolksbegehren“, das „Mental Health Jugendvolksbegehren“ und „Stoppt Lebendtier-Transportqual“. Bis Montag, den 9. Mai, kann man sie noch auf allen Bezirks- und Gemeindeämtern oder online unterschreiben.
Für Arbeitsminister Martin Kocher und seine Regierungskolleginnen und -kollegen ist klar: Ein höheres Arbeitslosengeld bedeutet weniger Anreize, sich einen Job zu suchen. Deshalb wollen sie das Arbeitslosengeld möglichst niedrig halten. Denn so finden auch Unternehmer, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlecht bezahlen, Arbeitskräfte.
Wir müssen die sozialen Bedingungen für Arbeitsuchende deutlich verbessern. Das ist für mich genauso eine Frage der Gerechtigkeit wie der Mindestlohn von 1.700 Euro netto. (Hans Peter Doskozil)
Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hingegen hat das „Arbeitslosengeld rauf!“ Volksbegehren unterschrieben. Ihm sind die Löhne zu niedrig. Denn mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 1.700 Euro netto gäbe es genug Anreiz, arbeiten zu gehen. Und zwar auch dann, wenn das Arbeitslosengeld endlich zum Überleben reicht – und um nicht mehr geht es beim „Arbeitslosengeld rauf!“-Volksbegehren. Drei von vier Menschen in Österreich, die länger keine Arbeit finden, sind armutsgefährdet. 70 % vom letzten Netto-Gehalt als Arbeitslosengeld, würden das ändern. Das Volksbegehren könnte also mit einem Schlag 40.000 Menschen in Österreich aus der Armutsgefährdung oder Armut holen.
Das „Antikorruptionsvolksbegehren“ fordert, dass Politikerinnen und Politiker mit „Anstand, Integrität und Achtung vor dem Amt regieren.“ Für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner reicht es nicht, wenn Regierungsmitglieder gerade nicht mit dem Strafrecht in Konflikt kommen. Zuletzt hatte ja vor allem die ÖVP immer wieder so argumentiert: Das Verhalten von Kurz, Schmid, Blümel und Co sei zwar unschön, aber strafrechtlich würde nichts hängen bleiben.
Außerdem verlangen die Unterzeichnerinnen eine Stärkung der unabhängigen Justiz – insbesondere der Teile, die gegen Korruption ermitteln. Umfassende Transparenz- und Antikorruptionsgesetze sollen ihnen die Arbeit erleichtern.
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