Das neue Raumordnungsgesetz in Kärnten sorgt für leistbaren Baugrund für die Kärntner Bevölkerung. Außerdem soll es die Grundlage für belebte Ortskerne und mehr Öffentliche Verkehrsmittel schaffen. Ausreichend Grünland und Seezugänge sichern die Lebensqualität.
Das neue Kärntner Raumordnungsgesetz könnte zum Vorbild für andere Bundesländer werden. Raumordnung und Planung der Gemeinden sollen in Zukunft besser ineinandergreifen. Deshalb fasst der Kärntner Landtag sie nun in einem Gesetzestext zusammen. Der zuständige Landesrat Daniel Fellner über die wichtigsten Beweggründe für die Erarbeitung des neuen Gesetzes: „So sorgt das Land für erschwingliche Baugründe, schafft die Grundlage für ein Leben ohne Auto am Land, bewahrt Ökosysteme und Grünflächen und bietet gleichzeitig ehemaligen Landwirten Sicherheit. Belebte Orts- und Stadtkerne, freie Zugänge zu Seen und die Erhaltung von Naturschönheiten sind weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes“.
In ganz Österreich treibt Spekulation mit Baugrund die Quadratmeterpreise nach oben. Für viele junge Familien ist das eigene Haus in attraktiver Lage deshalb ein ungreifbarer Traum. „Grundbuch statt Sparbuch“, lautet das Motto, nach dem einige wenige gut verdienen – auf Kosten der restlichen Bevölkerung. Derzeit gibt es in Kärnten bereits 70 Quadratkilometer gewidmetes, aber ungenutztes Bauland. Das neue Raumordnungsgesetz macht das „Horten“ von Baugründen schwieriger. Das wiederum kommt all jenen zugute, die bauen wollen.
Denn Gemeinden können in Zukunft Druck machen, damit Bauland auch für die Bevölkerung genutzt wird. Wenn Baugrund 10 Jahre lang zur Spekulation brach liegen bleibt, darf ihn die Gemeinde wieder umwidmen. Und zwar auch Grundstücke, die bereits jetzt Bauland sind. Für ehemalige Landwirte, die ihren Betrieb aufgeben müssen, gibt es außerdem Sonderregelungen, damit sie ihren Hof als Wohnsitz behalten können.
Bei der gesamten Raumplanung denkt Kärnten in Zukunft den öffentliche Verkehr mit: Wohn- und Gewerbegebiete will das Land so organisieren, dass man sie gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschließen kann. Dörfer sollen wieder Dörfer werden, keine Ansammlungen alleinstehender Häuser weitab von Ortschaft und Öffis. In definierten Siedlungskernen ermöglicht das neue Gesetz raschere Widmungen. Das sichert auch Lebensqualität, denn so können Land und Gemeinden Raum optimal ordnen und es bleiben bewusst unverbaute Grünflächen zur Erholung für die Bevölkerung erhalten.
Auch mit Einkaufszentren auf der grünen Wiese soll Schluss sein. Sie dürfen in Zukunft nur mehr in den Orts- und Stadtkernen neu gebaut werden. Für die beiden größten Städte des Landes, Klagenfurt und Villach, führt Kärnten eine Ausnahmeregelung ein. Beide haben mehrere Ortskerne. Nahversorger unter 600m² wird es weiterhin auch abseits der Ortskerne geben.
Ein Erbe der Ära Haider sind die verbauten Seeufer. Er verkaufte als Landeshauptmann unzählige Seezugänge an Wohlhabende – teils unter dubiosen Bedingungen. Sie sind nun oft als Zweitwohnsitze gemeldet und verantwortlich für viele so genannte „Kalte Betten“, weil sie eben nur an wenigen Wochenenden oder für Urlaube genutzt werden. Auch damit macht Kärnten jetzt Schluss. In Zukunft will man die Widmungen für Zweitwohnsitze – egal ob an Seen oder auf Bergen – massiv einschränken.
Denn diese Anlagen verbauen nicht nur die schönsten Teile Kärntens, sie führen auch zu höheren Grundstückspreisen für Einheimische und schaden der Kärntner Hotellerie. Natürlich bleibt Tourismus möglich. Doch es wird klare Spielregeln für „Hoteldörfer“ geben. Damit sichert die Landesregierung auch die verbliebenen öffentlichen Seezugänge und Badestrände für die Kärntnerinnen und Kärntner und verhindert die – anscheinend von Investoren angestrebte – „Verhüttelung“ auf den bisher kaum berührten Bergen.
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