Österreich

Schon wieder Überförderung? Türkis-Grün steckt weitere 9 Mrd. in Förderungen für Unternehmen

Wegen der hohen Energiekosten unterstützt die Regierung Betriebe mit bis zu neun Milliarden Euro. Experten sehen im „Energiekostenzuschuss II“ eine „massive Überförderung“ von Unternehmen. Denn es würden auch Konzerne gefördert werden, die die Hilfen gar nicht nötig hätten. Sie fordern Bedingungen, damit die Unternehmen die Förderungen aus Steuergeld bekommen dürfen. Etwa eine Job-Garantie für die Beschäftigten oder Anreize, auf umweltfreundliche Energiequellen umzusteigen.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat Türkis-Grün neue Energiehilfen für Unternehmen präsentiert. Damit sollen Betriebe gefördert werden, die durch die hohen Energiepreise unter Druck geraten sind. Die Hilfen fallen großzügig aus: Bis zu neun Milliarden Euro will die Regierung 2023 für Unternehmen lockermachen. Zum Vergleich: Für den Bereich Gesundheit gibt die Regierung laut Budgetplan 2023 gerade mal 2,8 Milliarden Euro aus.

Energiekostenzuschuss II für Experte eine „massive Überförderung“ von Unternehmen

Die Summe von neun Milliarden Euro wird umso beachtlicher, wenn man bedenkt, dass die Regierung erst im Oktober ein Hilfspaket über 1,3 Milliarden für Unternehmen bereitgestellt hat. Mit dem neuen Hilfspaket können einzelne Unternehmen zwischen 3.000 Euro und 150 Millionen Euro Förderung beantragen. Der Energieexperte Lukas Stühlinger vom Beratungsunternehmen “Fingreen” sieht darin jetzt schon eine „massive Überförderung“.

Die Regierung will den Energiekostenzuschuss vor allem als Antwort auf die deutschen Unternehmenshilfen verstanden wissen. Die von der deutschen Regierung als „Doppel-Wumms“ bezeichneten Hilfsgelder für Konzerne seien ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber Österreich. Daher müsse man den heimischen Unternehmen ebenso stark unter die Arme greifen.

Unternehmenshilfen nicht treffsicher: Ökonomen fordern Überarbeitung

Gerade im Vergleich zu Deutschland und den dortigen Energiehilfen sei das österreichische Modell jedoch wenig treffsicher: In seiner Analyse des neuen Energiekostenzuschusses rechnet Experte Stühlinger vor, dass ein Unternehmen mit fünf Gigawattstunden Strom- und zehn Gigawattstunden Gasverbrauch in Österreich 600.000 Euro mehr bekommt als in Deutschland.

Stühlinger schlägt deshalb vor, die Kriterien für die Vergabe der Hilfsgelder zu überarbeiten. Selbst die Direktorin des arbeitgebernahen Wirtschafts-Forschungsinstituts EcoAustria, Monika Köppl-Turyna meint, man könnte treffsicherer vorgehen. In einem Statement schreibt sie: „Es wäre auch möglich, für weniger betroffene Betriebe eine niedrigere Förderung vorzusehen“. Stattdessen könne man Zuschüsse bereitstellen, wenn sich Unternehmen verpflichten, auf umweltfreundliche Energiequellen, wie zum Beispiel Photovoltaik, umzusteigen.

Solche Bedingungen für Unternehmen sieht der „Energiekostenzuschuss II“ bislang jedoch nicht vor. Türkis-Grün beschenkt damit zum einen Unternehmen, die die Hilfen eigentlich gar nicht nötig hätten. Zum anderen gibt es keinerlei Anreize für die Unternehmen, von umweltschädlichen Energiequellen wie Öl und Gas wegzukommen.

Keine Garantie, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben

Türkis-Grün argumentiert, dass durch das milliardenschwere Hilfspaket Arbeitsplätze abgesichert werden. Allerdings sind die Hilfen nicht an derartige Bedingungen geknüpft. Ein Unternehmen, das den Energiekostenzuschuss vom Staat bekommt, könnte also trotzdem Mitarbeiter entlassen. In Deutschland ist das anders: Dort müssen Unternehmen eine Jobgarantie bis 2025 abgeben, um Hilfen vom Staat zu erhalten.

Der Chef des Wifo-Instituts, Gabriel Felbermayr, plädiert deshalb dafür, eine solche Jobgarantie auch in Österreich einzuführen. Ansonsten könnten sich Betriebe fördern lassen und dann nach Deutschland abwandern.

Im August 2022 wurde bekannt, dass die türkis-grüne Regierung mit der COFAG-Agentur bereits während der Corona-Pandemie Unternehmen „nicht zweckgemäß“ mit Geldern versorgt, und zum Teil deutlich überfördert hat, wie der Rechnungshof in einem Bericht feststellte.

Victor Strauch

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