„Social Scoring“-Systeme und soziale Überwachung wie in China oder Gesichtserkennungssoftwares an öffentlichen Plätzen: Das soll in der EU verboten sein. Das regelt ein neues Gesetz für Künstliche Intelligenz (KI), das das EU-Parlament kürzlich beschlossen hat. Damit sollen die Grundrechte der Menschen in der europäischen Union auch weiterhin geschützt bleiben.
Der “AI-Act”: Er ist ein Meilenstein und ein Gesetz, das die Freiheit der Menschen schützt. Auch wenn es bereits in einigen Ländern Regulierungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz gibt, so ist der Ansatz der Europäischen Union der bislang weitreichendste. Denn darin stellt die EU klar, unter welchen Bedingungen und wofür Unternehmen und Staaten Künstliche Intelligenz in der EU einsetzen dürfen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass KI-Anwendungen nach einer umfassenden Bewertung in vier Risikogruppen, von Minimales Risiko bis hin zu Akzeptables Risiko eingeteilt werden sollen. Je höher das Risiko, desto strenger sind die Regeln. Sofern ein geringes gesellschaftliches Risiko besteht, sieht das neue Gesetz keine Regulierungen vor. Wenn KI beispielsweise im medizinischen Bereich zum Einsatz kommt, dann sieht dieses Gesetz allerdings eine strenge Überprüfung der Systeme vor.
Besonders gefährliche KI-Systeme, deren Ziel es nicht ist, einen Mehrwert für die Bevölkerung zu leisten, sollen gänzlich verboten werden. Wie wichtig dieses Verbot ist, betont auch Andreas Schieder:
„Besonders gefährliche KI-Systeme, beispielsweise die Desinformation verbreiten, sollen künftig ganz verboten werden. Damit schützen wir Verbraucher:innen und Grundrechte gleichermaßen.“
Neben einer umfassenden Bewertung soll auch ein “Grundwerte-Check“ bei allen KI-Systemen durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die KI-Systeme, die in Europa angewendet werden, auch den Ansprüchen an Grund- und Menschenrechte gerecht werden. Nicht mit den Grundwerten (Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität, Nichtdiskriminierung und Gleichheit) der EU vereinbar ist die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Diese ist daher verboten.
Denn wozu eine missbräuchliche Verwendung von KI führen kann, zeigt ein Blick nach China. Das Betont auch Theresa Bielowski (SPÖ), parlamentarisches Mitglied im Innenausschuss im EU Parlament:
„In welche Richtung sich der ungeregelte Einsatz von KI-Systemen entwickeln kann, wird deutlich, wenn wir nach China und auf deren Sozialkredit-System schauen. Genau solche Anwendungen wie das sogenannte “social scoring“ sowie Anwendungen von biometrischer Gesichtserkennungssoftware sollen daher verboten werden.“
Jahrelang wurde ein Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz diskutiert. Nachdem die Mitgliedstaaten den finalen Kompromiss, den sogenannten AI-Act, formell abgesegnet haben, erteilte auch das EU-Parlament seine Zustimmung.
Ganze 523 EU-Abgeordnete haben in Straßburg für dieses Gesetz gestimmt, nur 46 waren dagegen und 49 enthielten sich. Auch der Delegationsleiter der SPÖ, Andreas Schieder betont die Wichtigkeit dieses Gesetzes:
„Mit dem Beschluss des weltweit ersten Gesetzes zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz haben wir heute einen Meilenstein erreicht. Wir setzen einen globalen Standard in einer Branche, an die sich viele andere Gesetzgeber noch nicht gewagt haben.“
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