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Änderung im Forstgesetz soll freie Fahrt für Mountainbiker:innen bringen

Bildcredits: wirestock on Freepik

Tennisspieler haben einen Tennisplatz, Fußballerinnen den Fußballplatz und Golfspieler den Golfplatz. Nur für die rund eine Million österreichischen Radfahrer und Mountainbikerinnen gibt es keinen adäquaten Sportplatz. Von den 120.000 Kilometer Forststraßen ist nur ein geringer Teil offiziell befahrbar. Damit Radfahren und Erholung im Wald nicht mit einer Geldstrafe endet, fordert die SPÖ eine Änderung des Forstgesetzes.

Radfahren und Mountainbiken erfreut sich spätestens seit der Pandemie größter Beliebtheit. Der Boom zeigt sich auch in den Zahlen: über 810.000 verkaufte E-Bikes, fast 500.000 verkaufte Fahrräder. Und ein Umsatz von fast einer Milliarde Euro bei den heimischen Fahrradhändler:innen allein im Jahr 2020.

Nur fehlen die Rahmenbedingungen in vielen Regionen Österreichs. Denn Radfahren oder Mountainbiken kann auf den meisten Forstwegen mit einer saftigen Geldstrafe enden. Damit hier endlich gesetzliche Klarheit herrscht, schlägt die SPÖ in einer Pressekonferenz Nachbesserungen im Forstgesetz vor.

Fordern bei einer Pressekonferenz klarere gesetzliche Regelungen für Radfahrer:innen, die im Wald Erholung suchen. V.l.n.r.: Vorsitzender der Mountainbike Region Murtal Bürgermeister Erwin Hinterdorfer, Naturfreunde-Vorsitzender und EU-Abgeordneter Andreas Schieder, Abgeordneter zum steirischen Landtag und Kandidat zum Nationalrat Wolfgang Moitzi sowie Gemeinderätin von St. Michael und Kandidatin zum Nationalrat Melanie Brunner (alle SPÖ).

Legal biken – ohne Geldstrafe zu zahlen

Damit Natur- und Sportbegeisterte, die im Wald Erholung suchen, nicht mit hohen Geldstrafen seitens der Forstbesitzer rechnen müssen, will die SPÖ eine Neuregelung im Forstgesetz.

 

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„Die Wegefreiheit für Wanderer – auch wenn sie uns heute selbstverständlich erscheint – war ein langer Kampf: Zugang zum Wald für die breite Öffentlichkeit anstatt feudalem Besitzdenken. Dafür hatten wir uns seit unserer Gründung eingesetzt. Heute – fast 50 Jahre später – fordern wir eine zusätzliche, klare und zeitgemäße Regelung, die das legale Radfahren und Mountainbiken auf allen Forststraßen ermöglicht. Schließlich sprechen wir hier nicht mehr von einem Nischensport.“, so Wolfgang Moitzi, der sich im Nationalrat für eine modernere Regelung einsetzen will.

Naturschutz und Erholung für Menschen sind kein Widerspruch

Radeln im Wald: So soll die gesetzliche Regelung laut SPÖ aussehen
Gesetzliche Anpassungen würden Radfahrer:innen und Grundbesitzer:innen absichern • Im § 33, Absatz 1 des Forstgesetzes wird die freie Betretbarkeit des Waldes für Erholungszwecke geregelt. Durch den Zusatz „…und Forststraßen (§ 59 Abs. 2) mit dem Fahrrad befahren“, kann das Radfahren auf Forststraßen legalisiert werden. • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist etwa mit einem Absatz 4a in § 8 StVO zu ergänzen: Auf Forststraßen (§ 59 Abs. 2 Forstgesetz) haben sich Radfahrer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Bei der Begegnung mit Fußgängern haben sie ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anzupassen. • In § 176 Absatz 4 des Forstgesetzes sollte eine Haftungsanpassung erfolgen. Man nimmt Radfahrer/ Mountainbiker auf Forststraßen in den Kreis der Haftungsbegünstigten auf, reduziert aber den Haftungsmaßstab der Waldeigentümer und Forststraßenerhalter gegenüber Radfahrern auf dasjenige Sorgfaltsmaß, das sie bereits jetzt gegenüber Wanderern an den Tag legen müssen (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz)

Dass dabei auch auf Naturschutz geachtet wird, sei vor allem den Naturfreunden Österreich und dessen Bundesvorsitzenden Andreas Schieder wichtig. So könne man sich zeitlich befristete Waldsperren für Holzarbeiten und für die Jagd selbstverständlich vorstellen. Und auch auf den Schutz von Wildtieren soll nicht vergessen. Untersuchungen zeigen aber, dass sich Wildtiere sehr rasch an wandernde und bikende Menschen gewöhnen. Ihr natürliches Verhalten kann durch ausgewiesene Betretungsverbote und Wegsperren weiter gesichert bleiben.

Mountainbike Region Murtal als Vorreiter

Es gibt aber schon Leuchtturmprojekte die den (Forst-)Weg für begeisterte Sportler und Naturliebhaberinnen erschließen. Alle 20 Murtaler Gemeinden und die Gemeinde Kraubath sind etwa beim Projekt „MTB Region Murtal“ an Bord. Die Politik möchte hier rechtliche Stellung der Sportlerinnen und Sportler noch weiter stärken. Das wünscht sich nicht nur Erwin Hinterdorfer, Bürgermeister und Vorsitzender der MTB Region Murtal. Die Nationalratskandidatin Melanie Brunner unterstreicht das Vorhaben:

„Radfahren ist nicht nur ein toller Sport, sondern auch eine wunderbare Möglichkeit, die Schönheit unserer Umgebung und Abenteuer zu erleben. Familien und Kindern muss es legal ermöglicht werden, gemeinsam unsere Bergwelt auf dem Fahrrad zu erkunden. Ergänzend können Pumptracks im städtischen Bereich diesen Boom weiter vorantreiben. Die Jugend liebt Radfahren, wie die Follower-Zahlen beweisen. millionenfach werden die Videos der Sportlerinnen und Sportler gesehen. Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, damit sie diesen Sport nicht nur auf Social media anschauen, sondern sich draußen in der Natur bewegen.“

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