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Landesregierung schreibt freien Zugang zu Kärntner Seen, Bergen & Flüssen in die Verfassung

Der Ossiacher See in Kärnten. // Bild: Wikimedia Commons/Johann Jaritz (CC BY-SA 4.0)

Öffentliche Seengrundstücke können in Kärnten künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Landesregierung verkauft werden. Mit diesem Beschluss will die Landesregierung den Verkäufen endgültig einen Riegel vorschieben. Außerdem: Der freie Zugang zu „Seen, Bergen, Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in Kärnten“ kommt in die Landesverfassung.

Rund neun Prozent der Kärntner Seengrundstücke sind in Landesbesitz. Damit das auch so bleibt, unterschrieben im Sommer 2020 rund 12.000 Kärntnerinnen und Kärntner das „Seenvolksbegehren“. Nun hat die Landesregierung einen weiteren Beschluss zum Schutz der Seen und weiterer „Naturschönheiten“ gefasst. Den Antrag haben Landeshauptmann Peter Kaiser, seine Stellvertreterin Gaby Schaunig (beide SPÖ) sowie Landesrat Martin Gruber (ÖVP) gemeinsam eingebracht.

„Der Zugang der Allgemeinheit zu Bergen, Seen, Flüssen sowie sonstigen Naturschönheiten in Kärnten ist zu sichern“ – diesen Passus schreibt die Landesregierung in die Verfassung.

„Die Verankerung in der Landesverfassung ist das von der Politik höchstmögliche Zeichen, das wir hier setzen“, sagt Landeshauptmann Kaiser zum Beschluss.

Kärnten: Freier Seezugang kommt in Verfassung, Verkaufsverbot ins Gesetz

Zudem soll es künftig keine Verkäufe von Seengrundstücken mehr geben. Die Landesregierung sichert sich per Gesetz das Recht zu, den Verkauf von öffentlichen Seenzugängen blockieren zu können – was man dann freilich auch tun will.

Konkret muss dafür das Gesetz zur Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) geändert werden. Kommt es zu Verkäufen im Zuständigkeitsbereich der KBV, hat in Zukunft nicht mehr die KBV, sondern die Landesregierung das letzte Wort.

Die KBV ist zwar ein ausgegliederter Rechtsträger und entscheidet in ihrer Geschäftsführung weisungsfrei. Aber mit dieser Änderung werde Verkäufen von Seegrundstücken ein Riegel vorgeschoben, so die Landesregierung.

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