Multinationale Konzerne wie Amazon, Facebook und Apple sollen künftig eine Mindeststeuer von 15 % zahlen. Außerdem sollen Unternehmen künftig dort Steuern zahlen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, nicht wo sie produzieren oder ihren Scheinsitz haben. Darauf hat sich die internationale Staatengemeinschaft schon geeinigt, aber nun blockiert Polen die Umsetzung der beiden Steuer-Reformen auf EU-Ebene. Dadurch kommt es zu einer erneuten Verzögerung bei der globalen Mindeststeuer.
Seit mehr als 10 Jahre verhandeln Länder der OECD und den G20 Nationen über globale Steuergerechtigkeit. Vor rund einem Jahr einigten sich 137 der 141 Länder auf eine Zwei-Säulen-Reform: Ein Mindeststeuersatz von 15 % und einer Steuerverlagerung weg vom Produktionsort hin zu dem Ort, an dem die Gewinne gemacht werden. Bis 2023 soll die 2-Säulen-Regelung umgesetzt werden.
„Wir stehen vor einer globalen Reform des Steuersystems. Das Prinzip ‚Steuern dort zahlen, wo Gewinne erwirtschaftet werden, setzt sich durch und mit einem gemeinsamen Steuersatz bei 15 Prozent ist dem zerstörerischen Steuerwettbewerb nach unten ein Riegel vorgeschoben”, sagt Evelyn Regner. Die EU-Abgeordnete (SPÖ) setzt sich auf Europa-Ebene seit Jahren für gerechtere Besteuerung von Konzernen ein.
Ausgenommen sind staatliche Unternehmen, internationale Organisationen oder Organisationen ohne Erwerbszweck. Auch Pensions- oder Investmentfonds, die Muttergesellschaft eines Konzerns sind, sollen nicht unter die neue Regelung fallen.
Der Mindeststeuersatz soll für alle Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten – egal, ob der Mutterkonzern oder nur eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedsstaat ansässig ist. Dies betrifft etwa 7.000 bis 8.000 Konzerne weltweit und dürfte nach Berechnungen der OECD ca. 150 Milliarden Dollar zusätzliche Steuern einbringen.
Durch die Vereinbarung sollen auch sogenannte “Marktstaaten” bessergestellt werden. In diesen Staaten machen Internet-Giganten wie Facebook, Apple oder Amazon große Gewinne, aber zahlen dort vergleichsweise wenig Steuern. Mit der Steuerverlagerung (BEPS) soll dies künftig nicht mehr möglich sein.
Bei einem Treffen der EU-Wirtschafts- und Finanzminister im März blockierte Polen die Umsetzung des EU-Gesetzes zur Einführung einer globalen Mindeststeuer. Die Regierung in Polen möchte eine Koppelung der beiden Säulen – also die gleichzeitige Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % und der Steuerverlagerung. Bisher gibt es nur einen Gesetzestext zur Mindeststeuer, ein konkreter Entwurf zur Steuerverlagerung soll erst im Dezember folgen.
“Wir fordern die EU-Finanzminister auf, sich auf ehrgeizige Regeln zu einigen, um den effektiven Mindeststeuersatz für Unternehmen zu verwirklichen, und zwar schnell. Eine Verschiebung der Umsetzung auf Dezember 2023 ist einfach inakzeptabel. Wir dürfen keine Zeit mehr mit dem Warten auf Steuergerechtigkeit verlieren. Europa muss mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt Aurore Lalucq, steuerpolitischer Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Parlament.
Brüssel vermutet, dass Polen sich so die eingefrorenen Corona-Hilfsgelder erpressen möchte. Wegen Zweifeln an der Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justizreform werden diese von der EU momentan zurückgehalten.
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