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Mit einer Gesetzesänderung, die kommende Woche in der Landesregierung beschlossen werden soll, öffnet Kärnten seine Mittelschulen für echte Wahlfreiheit. Was an Gymnasien längst Standard ist, kommt nun auch in der Pflichtschule an: Der bisher starre Pflichtsprengel fällt. Künftig können Schülerinnen und Schüler jene Mittelschule besuchen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht – unabhängig vom Wohnort.
Was bei Gymnasien längst Normalität ist, macht die kommende Woche von der Landesregierung zum Beschluss stehende Änderung des Kärntner Schulgesetzes bald auch für Mittelschulen möglich. Schülerinnen und Schüler können sich dann, ohne Rücksicht auf den Pflichtsprengel, für eine Mittelschule ihrer Wahl entscheiden. Umgesetzt wird das mittels Verordnung der Bildungsdirektion, die ganz Kärnten in einem gemeinsamen Berechtigungssprengel vereint.
Damit soll einerseits den jungen Menschen die größtmögliche Wahlfreiheit geboten werden, andererseits wird weiterhin die Möglichkeit des Besuchs einer Mittelschule in Wohnortnähe gewährleistet,
betonen Initiator Landesrat Daniel Fellner und Bildungsreferent LR Peter Reichmann. Schulpflichtigen darf in ihrem Pflichtschulsprengel die Aufnahme nämlich nicht verwehrt werden – so es die personellen, räumlichen oder schulorganisatorischen Verhältnisse erlauben, kann aber auch eine Schule außerhalb dieses Bereichs besucht werden.
„Ohne die starren Sprengelgrenzen können wir Kindern unabhängig vom Wohnort Zugang zu innovativen und modernen Schulkonzepten ermöglichen. Das baut auch soziale Barrieren ab. Darüber hinaus erleichtert die neue Regelung die Organisation von Schulwegen. Wenn die Familie beispielsweise in Villach lebt, die Eltern aber in Klagenfurt arbeitet, können die Kinder künftig die Schule besuchen, zu welcher der Weg am einfachsten ist“, sagt Fellner. Gleichzeitig werde aber auch ein sinnvoller schulpolitischer Wettbewerb gefördert. „Damit ist eine ständige Weiterentwicklung des Bildungsangebotes gewährleistet.“
In dieselbe Kerbe schlägt Reichmann: „Immer mehr Mittelschulen setzen jetzt schon Schwerpunkte in ihrer Ausbildung. Davon können dann auch Kinder profitieren, die nicht in unmittelbarer Nähe wohnen. Bildungsgerechtigkeit bedeutet für uns: Das Beste für jedes Kind, egal wo es lebt.“
Mit der angestrebten Gesetzesänderung werde aus einer Ausnahmeregelung ein Rahmen, der die Bildungschancen künftig auf eine noch breitere Basis hebt. Die Kapazitäten müssten künftig noch besser gesteuert werden. „Doch die damit verbundene Vielfalt und Durchmischung fördern Chancengerechtigkeit und stärken das gemeinsame Lernen“, ist sich der Bildungslandesrat sicher. Nach dem Beschluss in der Regierungssitzung wird die geplante Novelle dem Landtag zur Diskussion und finalen Beschlussfassung übermittelt.
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