Verkehr

Jetzt heißt es seltener zur Pickerl-Überprüfung!

Der Ministerrat hat am Mittwoch eine umfangreiche Liste an Entbürokratisierungsmaßnahmen beschlossen. Darin findet sich auch jener Punkt, der bereits im Vorfeld am meisten Diskussion ausgelöst hat: die Reform der vorgeschriebenen Intervalle für das Pickerl. Die Regierung spricht von einer „erheblichen Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger“.

Das derzeitige 3-2-1-System soll durch ein 4:2:2:2:1-Modell ersetzt werden. Die erste Begutachtung soll künftig erst vier Jahre nach der Erstzulassung stattfinden, gefolgt von zwei weiteren Überprüfungen im Zweijahresrhythmus. Erst ab dem zehnten Jahr wird wieder ein jährliches Intervall vorgeschrieben. Für bereits ältere Fahrzeuge bleibt die jährliche Kontrolle bestehen. Für viele Autobesitzer bedeutet die Reform also weniger Werkstattbesuche und geringere Kosten, da das Pickerl im Schnitt rund 70 Euro kostet.

Einordnung im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich zählt Österreich derzeit zu den Ländern mit den strengsten Prüfintervallen. Mit der geplanten Umstellung auf ein 4:2:2:2:1-System würde sich das Land stärker an den EU-Mindeststandard annähern, der eine erste Überprüfung nach vier Jahren und anschließend Zweijahresintervalle vorsieht. Viele Staaten wie Frankreich, Italien oder Luxemburg folgen bereits diesem Modell. Österreich würde sich also schrittweise an die in Europa üblichen Prüfzyklen angleichen, ohne jedoch für ältere Fahrzeuge ganz auf das jährliche Intervall zu verzichten.

Sicherheitsbedenken von Fachverbänden

Fachverbände äußern deutliche Skepsis. Die Wirtschaftskammer verweist darauf, dass längere Intervalle zulasten von Sicherheit, Umwelt und langfristig auch der Reparaturkosten gehen. Der VCÖ hätte sogar eine häufigere Überprüfung gefordert: Aus Gründen der Sicherheit und der Luftqualität sollte das jährliche Intervall ihrer Ansicht nach bereits ab dem siebenten Jahr gelten, also ein 4-2-1 Intervall.

Kurz erklärt: Was ist das Pickerl?

Das § 57a-Pickerl ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Begutachtung von Fahrzeugen in Österreich. Dabei werden sicherheits- und umweltrelevante Komponenten wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und Abgaswerte geprüft. Nur bei positivem Befund wird die Plakette erteilt und auf der Windschutzscheibe angebracht.

NeueZeit Redaktion

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Tags: §57a Auto Begutachtungsplakette Pickerl

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