2022 wurden die Mieten bereits dreimal erhöht: im April, im Juni und zuletzt im September. Am 1. Juli 2023 sollen die Mieten schon wieder steigen – und zwar um 5,5 Prozent. Es ist die vierte Mieterhöhung innerhalb der letzten 15 Monate. Eine Mietpreisbremse würde die Menschen entlasten. Doch die Regierung sträubt sich vehement dagegen.
Am 1. Juli steigen die Kategoriemieten um 5,5 Prozent. Es ist die vierte Erhöhung in etwas mehr als nur einem Jahr. Im letzten Jahr wurden die Kategoriemieten bereits dreimal erhöht: im April, im Juni und zuletzt im November. Mieter und Mieterinnen zahlen damit jetzt schon ganze 17,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Mit der Erhöhung im Juli wären es insgesamt beinahe 24 Prozent Steigerung seit April 2022.
Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und SPÖ fordern die Regierung daher seit Monaten auf, die Mieten gesetzlich zu deckeln. „Vier Erhöhungen in 15 Monaten von insgesamt fast 24%“ seien für viele nicht mehr machbar, kritisiert Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte von der Arbeiterkammer. Helene Schuberth, Chefökonomin beim Österreichischen Gewerkschaftsbund weist auch daraufhin, dass die ständigen Mieterhöhungen die Teuerung für uns alle nach oben treiben.
Die SPÖ verweist auf andere EU-Länder, wie zum Beispiel Spanien, die mit einer Mietpreisbremse die Inflation erfolgreich gesenkt haben. Aber auch in Teilen Österreichs wurde eine Mietpreisbremse bereits erfolgreich umgesetzt: etwa im Burgenland oder auf Gemeindeebene vom Kärntner Städtebund.
Die Bundesregierung hat bisher aber keine Mietpreisbremse beschlossen. Anfang des Jahres haben ÖVP und Grüne noch darüber diskutiert, im März sind die Verhandlungen aber schon geplatzt. Solange sich die Regierungsparteien nicht auf eine Mietpreisbremse einigen, werden die Mieten daher weiter steigen. Aber welche Mieten eigentlich genau? In Österreich regeln verschiedene Gesetze, wie hoch die Miete ist und wann sie erhöht wird.
Grundsätzlich gilt: Die Höhe der Miete wird zwischen Mieter und Vermieter „frei“ vereinbart (Freier Mietzins). Das heißt in den meisten Fällen gibt der Vermieter die Höhe der Miete vor. Er kann sie theoretisch jederzeit erhöhen und zwar so oft er will. In der Praxis erhöht der Vermieter die Miete aber nur dann, wenn die meisten anderen Vermieter das auch tun.
Einige Mieten, vor allem die von Altbauwohnungen, fallen jedoch unter das sogenannte Mietrechtsgesetz. Wann diese Mieten erhöht werden, ist fix geregelt. Im Wesentlichen gibt es zwei verschiedene Mietarten, die unter das Mietrechtsgesetz fallen: Der Richtwertmietzins und der Kategoriemietzins.
Der Richtwertmietzins wird alle zwei Jahre vom Justizministerium erhöht. Für jedes Bundesland wird ein eigener Richtwert festgelegt. Das Ministerium orientiert sich dabei am Marktwert einer Durchschnittswohnung im jeweiligen Bundesland – und damit indirekt an der Inflation. Wie der Name schon sagt, gibt der Richtwertmietzins einen Richtwert vor. Die Vermieter müssen sich also am Richtwertmietzins orientieren, können aber z.B. für einen Balkon oder gute Lage einen Zuschlag verlangen. Das letzte Mal stieg der Richtwertmietzins im April um 8,6 Prozent.
Dagegen gibt der Kategoriemietzins eine fixe Obergrenze vor. Alle Mieten, die darunter fallen, werden an die Inflation angepasst, sobald diese 5 Prozent seit der letzten Anpassung gestiegen ist. 2022 ist das gleich dreimal passiert. Und weil die Inflation in Österreich weiterhin hoch ist – höher als im EU-Schnitt – steht im Juli die vierte Erhöhung bevor.
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