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Mietpreisbremse beschlossen: Was sich jetzt ändert

(c) unsplash

Der Nationalrat hat die Mietpreisbremse der Regierung mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Während die Regierung von einem „guten Tag für die Mieterinnen und Mieter“ und einem „Meilenstein im Mietrecht“ spricht, lohnt sich ein Blick auf die Frage, die für Hunderttausende Haushalte entscheidend ist: Was bringt dieses Paket tatsächlich für die Mieterinnen und Mieter in Österreich?

Im Frühjahr 2025 hatte die Regierung die Mieten bereits im geregelten Bereich eingefroren. Ein Schritt, der dafür sorgte, dass in den meisten Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen heuer erstmals keine Erhöhungen durchschlugen. Nun folgt der nächste Eingriff: Der Nationalrat weitet die Mietpreisbremse auf ungeregelte Mieten aus und reagiert damit auf die anhaltende Teuerung am Wohnungsmarkt.

Damit greift der Staat erstmals in der Zweiten Republik direkt in die bisher unregulierten Mieten ein, also jene Bereiche, in denen Neubauten, Dienstwohnungen und vermietete Einfamilienhäuser bislang ungebremst im Preis steigen konnten.

Ab dem Jahreswechsel gilt die neue „Mietpreisbremse“:

1. Gedämpfte Mietsteigerungen für unregulierte Mieten

Die zentrale Neuerung der Mietpreisbremse ist klar: Liegt die Inflation über 3 Prozent, wird der darüberliegende Teil nur mehr zur Hälfte für die Mietanpassung herangezogen.

Für Haushalte bedeutet das: Keine explosionsartigen Mietsteigerungen mehr in Hochinflationsjahren. Die Deckelung gilt erstmals auch im privaten Bereich, der bisher völlig frei von Mietpreisbegrenzungen war und seit Jahren als Preistreiber fungierte. Davon profitieren rund 2,5 Millionen Menschen.

Liegt die Inflation beispielsweise bei vier Prozent, darf die Mieterhöhung maximal 3,5 Prozent betragen. Liegt sie bei fünf Prozent, dann maximal vier Prozent.

2. Mietpreisdeckel für regulierte Mieten

Mit dem Mietpreis-Stopp im Frühjahr 2025 durften die geregelten Mieten 2025 nicht erhöht werden.  2,7 Millionen Mieter:innen in z.B. Altbauwohnungen, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen ersparten sich dadurch heuer rund 140 Mio. Euro.

Auf den Mietpreis-Stopp folgt jetzt ein Preisdeckel im geregelten Bereich: 2026 dürfen die Mieten im Altbau und in Gemeindewohnungen maximal um 1 Prozent steigen, 2027 maximal um 2 Prozent.

3. Längere Mindestbefristungen von 3 auf 5 Jahre

Drei von vier neu abgeschlossene Mietverträge im privaten Sektor sind laut Arbeiterkammer bereits befristet. Allgemein sind im privaten Sektor bereits die Hälfte aller existierenden Verträge befristet. Das betrifft rund 440.000 Wohnungen und damit rund eine Million Menschen in Österreich.

Die Mindestbefristung steigt jetzt von drei auf fünf Jahre. Das bedeutet: Weniger häufige Vertragsverlängerungen, mehr Planungssicherheit, weniger Machtspiele zwischen Vermietern und Mieter:innen. Das gilt für alle ab 1. November 2025 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge.

4. Klarere und berechenbarere Mietanpassungen

Valorisierungen im Mietrechtsgesetz erfolgen künftig einheitlich am 1. April. Auch wenn dieser Punkt technokratisch klingt, macht er einen Unterschied: Mieter:innen wissen, wann Erhöhungen kommen, unerwartete Nachforderungen oder unklare Vertragsinterpretationen werden reduziert und Haushalte können ihre Finanzen besser planen.

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