Während die Bundesregierung noch Vorschläge prüft und “beobachtet”, legt der ÖGB ein Modell zum Energiepreisdeckel vor. Ein 3-Personen-Haushalt soll fürs Kochen, Heizen und Duschen nicht mehr als 115 € pro Monat bezahlen. Das nötige Geld dafür soll eine Sondersteuer auf die übermäßigen Gewinne der Energiekonzerne bringen.
Die Teuerungskrise ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Sie betrifft längst nicht mehr nur armutsgefährdete Haushalte oder Familien mit einem geringen Einkommen. Jeder spürt die steigenden Preise für Gas, Strom und Lebensmittel. Und dennoch bleibt die Regierung von ÖVP und Grünen zögerlich. Nach langem hin und her lässt Bundeskanzler Nehammer nun einen Vorschlag des Wifo-Chefs Felbermayr prüfen – zeitnahes Handeln sieht anders aus.
„Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Staat Haushalte vor stark steigenden Energiepreisen schützt!“, kritisiert ÖGB Präsident Katzian.
Der ÖGB hat jetzt ein eigenes Modell zur Energiepreisdeckelung vorgeschlagen.
Der Modellvorschlag des ÖGB ist recht einfach: Jeder Haushalt zahlt einen gedeckelten Höchstpreis für den Grundbedarf an Energie. Jährlich etwa 600 € für Strom und 780 € für Gas. So wird sichergestellt, dass die Menschen weiterhin kochen, duschen und heizen können. Überschreiten Verbraucherinnen oder Verbraucher diesen Grundbedarf, müssen sie die marktüblichen Preise zahlen. Will man also den eigenen Pool beheizen oder die Klimaanlage den ganzen Tag laufen lassen, wird es teurer.
Der Preisdeckel ergibt sich aus den durchschnittlichen Energiepreisen von Anfang 2022. Die Preisobergrenze für Strom liegt damit bei 20 Cent und für Gas bei 8 Cent pro Kilowattstunde. Als jährlicher Grundbedarf rechnet der ÖGB mit 3.000 kWh für Strom und 9.800 kWh für Gas. Je nach Größe der Wohnung entspricht das dem Verbrauch einer kleinen Familie mit 3 Personen.
Das nötige Geld für den Energiepreisdeckel soll durch eine Sondersteuer auf die übermäßigen Gewinne der Energiekonzerne finanziert werden. Schätzungen zufolge machen die Energiekonzerne allein in der EU heuer 200 Milliarden € mehr Gewinn. Eine solche Steuer gibt es bereits in Italien. Auch Spanien steht kurz vor einer Einführung.
Durch den Fixpreis für den Grundbedarf an Energie entstehen den Energieunternehmen zusätzliche Kosten, die sie vom Staat zurückfordern können. Um die Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, müssen die Energieunternehmen jedoch ihre internen Kosten sowie die Einkaufspreise offenlegen. Auch dürfen sie keine Prämien oder Boni an das Topmanagement oder an die Aktionäre auszahlen.
Der ÖGB fordert weiter, dass Verbraucher und Verbraucherinnen besser geschützt werden müssen. In letzter Zeit häufen sich die Berichte über Anbieter, die ihren Kunden die Fix-Beitragsverträge kündigen.
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