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„Wollen Pflege verbessern“: Kärnten stellt rund 100 neue Pflegekräfte für die Heime an

Die Landesregierung hat mehr Personal für die Pflegeheime in Kärnten beschlossen. Schon ab 1. Jänner 2023 sollen rund 100 neue Fachkräfte in den Bereichen Heimhilfe, Animation sowie auf den Geronto- und Demenz-Stationen arbeiten. Ziel sei es, das bestehende Pflegepersonal „zu entlasten“ und die Qualität der Pflege zu erhöhen.

„Unser Ziel war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Pflegequalität durch eine Senkung des Personalschlüssels zu erhöhen“, sagt Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) nach dem Beschluss der Landesregierung. Das Land stockt das Personal in den Kärntner Heimen auf.

Konkret kommen 42 zusätzliche Vollzeitäquivalente im Bereich der Heimhilfen, sieben Vollzeitäquivalente für die Animation und 7,15 für die Geronto- und Demenz-Stationen. Zusätzlich werden die Leiterinnen und Leiter von kleinen Heimen entlastet: Sie müssen künftig nicht mehr in der operativen Pflege mitarbeiten, sondern bekommen dafür neue Pflegerinnen und Pfleger.

In Summe sollen die Vollzeitäquivalente rund 100 neuen Fachkräften die Kärntner Heime entsprechen.

Die Aufstockung tritt schon mit 1. Jänner 2023 in Kraft. Prettner rechnet mit Mehrkosten von insgesamt 2,7 Millionen Euro pro Jahr.

Pflegeheime in Kärnten werden zur Qualitätssicherung verpflichtet

Zudem hat die Landesregierung Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Heimen verpflichtend festgeschrieben. Konkret ändert Prettner im Kärntner Heimgesetzt das Qualitätsmanagement von einer Kann- zu einer Muss-Bestimmung. Das soll sicherstellen, dass die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bestmöglich betreut werden.

In Salzburg wurde zuletzt ein besonders dramatischer Fall bekannt: In einem Pflegeheim herrschten schwere Missstände. Bewohnerinnen und Bewohner waren unterernährt, dehydriert und die Wundversorgung mangelhaft.

Verpflichtende Maßnahmen und Kontrollen zur Qualitätssicherung in Heimen, wie sie die Kärntner Landesregierung nun beschlossen hat, können solche dramatischen Mängel wohl von Vornherein ausschließen.

Bereits 93 Gemeinden bieten Pflegenahversorgung an

Eine gesetzliche Änderung gibt es auch bei der sogenannten Pflegenahversorgung. Das in Kärnten entwickelte Modell ist ein Serviceangebot für ältere Menschen und pflegenden Angehörigen. Sie können sich von Pflegekoordinator:innen – „Community Nurses“ – in ihrer Gemeinde kostenlos beraten und unterstützen lassen.

2019 startete die Pflegenahversorgung in sieben Gemeinden im Bezirk Hermagor. Mittlerweile sind 93 Gemeinden dabei – und sogar die Bundesregierung hat das Kärntner Modell der „Community Nurses“ übernommen.

„Es war daher logische Konsequenz, dass wir die Pflegenahversorgung im sogenannten Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz normiert haben“, sagt Gesundheitsreferentin Prettner. Heißt: Die wohnortnahen „Community Nurses“ werden noch stärker gesetzlich verankert.

Gesetzlich festgeschrieben hat Kärnten auch die Förderung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Pflegenahversorgung. In den 93 teilnehmenden Gemeinden sind derzeit 270 Ehrenamtliche tätig, die etwa Fahrdienste für pflegebedürftige Menschen übernehmen oder ganz einfach mit ihnen Zeit verbringen. Ihnen wird mit dem Beschluss der Landesregierung jetzt der Rücken gestärkt: Die Ehrenamtlichen erhalten einen offiziellen Ausweis und werden vom Land versichert.

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