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Im Burgenland können sich Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, seit 2019 beim Land Burgenland anstellen lassen. Dann bekommen sie, je nach Pflegestufe bis zu 2.033,50 Euro pro Monat. So sind sie finanziell abgesichert und die Angehörigen können in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Andere Bundesländer haben ähnliche Pilotprojekte gestartet oder angekündigt, oft herrscht aber auch noch Skepsis.
Ricarda (Name von der Redaktion geändert) ist Ende 50, als ihr Mann zum Pflegefall wird. Ihren Teilzeitjob, den sie bis dahin hat, muss sie aufgeben. Die Familie lebt ab jetzt von der Pension des Mannes. Das Geld ist knapp, die finanzielle und emotionale Last auch für die drei Kinder groß. Dieses Schicksal ist jenes einer burgenländischen Familie. Es lässt sich aber auch in anderen Bundesländern beobachten: Ein Angehöriger wird krank und die Pflege zur Herausforderung für alle Angehörigen. Damit zumindest der finanzielle Aspekt kein zusätzliches Problem darstellt, bietet das Land Burgenland seit Oktober 2019 eine Anstellung für pflegende Angehörige an.
Die Pflegeservice Burgenland GmbH, eine Tochter der burgenländischen Krankenanstalten-GesmbH (KRAGES), stellt Angehörige, die Familienmitglieder wie Eltern oder aber auch Kinder pflegen, an. Sozialversicherungsrechtlich und finanziell sind diese dann über das Land Burgenland abgesichert. Aber auch diejenigen, die die Pflege brauchen, haben Vorteile: Sie können im Alter so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben. Eltern von Kindern, die etwa aufgrund von Behinderungen einen erhöhten Pflegebedarf haben, können sich ebenfalls anstellen lassen.
Das Burgenland ist aber nicht das einzige Bundesland, das die Pflege neu organisiert hat. Auch die anderen Bundesländer stehen vor Herausforderungen. Vorarlberg ließ erst im Herbst letzten Jahres aufhorchen – dort habe man die häusliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie bei Pflegeeltern anhand des burgenländischen Modells neu evaluiert.
Auch in Oberösterreich gab es ab Herbst 2021 ein 13-monatiges Pilotprojekt. Dort wurden 30 Angehörige beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher angestellt. Die damalige Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) begründete es damit, dass negative Folgen für Frauen, wie etwa Altersarmut durch Pflege- und Betreuungspflichten verhindert werden sollten. Die Entlohnung passierte laut Kollektivvertrag Sozialwirtschaft in der Verwendungsgruppe 4 – das bedeutet je nach anzurechnender Vorerfahrung ein Bruttogehalt ab 1.965,70 Euro. Das Projekt wurde durch Schwarz-blau in OÖ allerdings nicht fortgeführt.
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