Eine Stadtansicht von Friesach in St. Veit. // Bild: Wikimedia/Johann Jaritz (CC BY-SA 4.0, Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode)
Mit Jahresbeginn hat die Kärntner Landesregierung die Wohnbauförderung ausgeweitet. Die Quadratmeter-Obergrenze fällt weg, die Förderung fürs Hausbauen steigt. Neue Anreize gibt es für klimafreundliche Sanierungen. Alle Details zur neuen Wohnbauförderung 2023 in Kärnten.
Mehr Bezugsberechtigte und mehr Förderung, aber weniger Hürden und weniger Bürokratie. So fasst die Kärntner Landesregierung ihre Reform der Wohnbauförderung zusammen. Sie ist mit Jahreswechsel in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen.
Die wohl wichtigste: Die Quadratmeter-Obergrenze für die Förderung fällt weg. Das heißt, Häuslbauerinnen und Häuslbauer bekommen ab sofort Unterstützung vom Land, egal wie groß sie ihr neues Eigenheim planen. Aber: Wer kleiner baut, bekommt mehr Geld. Der Häuslbauer-Bonus wird generell auf 20.000€ angehoben. Baut man kleiner als 150 Quadratmeter, gibt´s sogar 25.000€ Unterstützung.
Die Quadratmeter-Obergrenze fällt auch für die Förderungen bei Sanierungen, beim Kauf von Bestandsgebäuden und bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden. „Wir gehen generell weg von Beschränkungen und hin zu Anreizen“, sagt Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ).
Ab heuer können mehr Kärntnerinnen und Kärntner die Wohnbauförderungen beantragen. Denn das Land hat die Einkommensgrenzen erhöht. Ein-Personen-Haushalte können nun bis zu 48.000€ Jahresnettoeinkommen die Förderungen beantragen (zuvor bis zu 43.000€). Bei zwei-Personen-Haushalten erhöht sich die Grenze auf 74.000€ (zuvor 67.000€).
Zum Geld kommt man künftig leichter: Die Landesregierung baut Bürokratie ab. Vorprüfungen bei barrierefreien Umbaumaßnahmen fallen ebenso weg wie die verpflichtende Energieberatung vor der Errichtung von PV-Anlagen.
Eine Neuerung gibt es auch bei Sanierungen nach Katastrophenereignissen. Bisher wurden diese nur dann gefördert, wenn sie älter als 20 Jahre waren. Diese Einschränkung fällt nun weg. „Das wird künftig eine große Erleichterung sein für die Menschen, die von so einem schlimmen Ereignis getroffen werden“, sagt Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner (SPÖ).
1) Höhere Einkommensgrenzen (jeweils Jahresnettoeinkommen)
2) Neuerungen für Häuslbauer:innen
3) Neuerungen für Wohnungskäufer:innen (Ersterwerb von Wohnraum)
4) Neuerungen in der Sanierungsförderung
5) Neuerungen für den Erwerb bzw. die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten
6) Sonderregelung für notwendige Sanierungen nach Katastrophenereignissen
Alle Infos zum Beantragen der Wohnbauförderung 2023 in Kärnten:
https://wohnbau.ktn.gv.at/
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