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Mehr Geld, weniger Bürokratie: Kärnten erhöht Förderung für Häuslbauer & Sanierungen

Eine Stadtansicht von Friesach in St. Veit. // Bild: Wikimedia/Johann Jaritz (CC BY-SA 4.0, Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode)

Mit Jahresbeginn hat die Kärntner Landesregierung die Wohnbauförderung ausgeweitet. Die Quadratmeter-Obergrenze fällt weg, die Förderung fürs Hausbauen steigt. Neue Anreize gibt es für klimafreundliche Sanierungen. Alle Details zur neuen Wohnbauförderung 2023 in Kärnten.

Mehr Bezugsberechtigte und mehr Förderung, aber weniger Hürden und weniger Bürokratie. So fasst die Kärntner Landesregierung ihre Reform der Wohnbauförderung zusammen. Sie ist mit Jahreswechsel in Kraft getreten und bringt einige Neuerungen.

Die wohl wichtigste: Die Quadratmeter-Obergrenze für die Förderung fällt weg. Das heißt, Häuslbauerinnen und Häuslbauer bekommen ab sofort Unterstützung vom Land, egal wie groß sie ihr neues Eigenheim planen. Aber: Wer kleiner baut, bekommt mehr Geld. Der Häuslbauer-Bonus wird generell auf 20.000€ angehoben. Baut man kleiner als 150 Quadratmeter, gibt´s sogar 25.000€ Unterstützung.

Die Quadratmeter-Obergrenze fällt auch für die Förderungen bei Sanierungen, beim Kauf von Bestandsgebäuden und bei der Schaffung von Wohnraum in Bestandsgebäuden. „Wir gehen generell weg von Beschränkungen und hin zu Anreizen“, sagt Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ).

Land fördert Sanierungen nach Katastrophenfällen nun vollständig

Ab heuer können mehr Kärntnerinnen und Kärntner die Wohnbauförderungen beantragen. Denn das Land hat die Einkommensgrenzen erhöht. Ein-Personen-Haushalte können nun bis zu 48.000€ Jahresnettoeinkommen die Förderungen beantragen (zuvor bis zu 43.000€). Bei zwei-Personen-Haushalten erhöht sich die Grenze auf 74.000€ (zuvor 67.000€).

Zum Geld kommt man künftig leichter: Die Landesregierung baut Bürokratie ab. Vorprüfungen bei barrierefreien Umbaumaßnahmen fallen ebenso weg wie die verpflichtende Energieberatung vor der Errichtung von PV-Anlagen.

Eine Neuerung gibt es auch bei Sanierungen nach Katastrophenereignissen. Bisher wurden diese nur dann gefördert, wenn sie älter als 20 Jahre waren. Diese Einschränkung fällt nun weg. „Das wird künftig eine große Erleichterung sein für die Menschen, die von so einem schlimmen Ereignis getroffen werden“, sagt Katastrophenschutzreferent Daniel Fellner (SPÖ).

Wohnbauförderung 2023 in Kärnten – der große Überblick

Das ändert sich 2023 bei der Wohnbauförderung in Kärnten

1) Höhere Einkommensgrenzen (jeweils Jahresnettoeinkommen)

  • 1-Personen-Haushalt: 48.000 Euro (zuvor: 43.000 Euro)
  • 2-Personen-Haushalt: 74.000 Euro (zuvor: 67.000 Euro)
  • Jede weitere Person: plus 7.000 Euro (zuvor: 6.000 Euro)

2) Neuerungen für Häuslbauer:innen

  • Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung
  • Aber: kleiner Bauen wird belohnt
    • Häuslbauerbonus für Häuser mit max. 150m2: 25.000 Euro
    • Häuslbauerbonus für Häuser mit mehr als 150m2: 20.000 Euro
  • Erhöhung des Förderkredits von 500 Euro/m2 auf 700 Euro/m2 förderbare Nutzfläche (Förderbare Nutzfläche beträgt für 1 Person 50m2, 2 Personen 65m2, 3 Personen 75m2, 4 Personen 90m2, 5 Personen 105m2; 6 Personen 115m2, für mehr als 6 Personen 125m2)

3) Neuerungen für Wohnungskäufer:innen (Ersterwerb von Wohnraum)

  • Erhöhung des Förderkredits von 500 Euro/m2 auf 700 Euro/m2 förderbare Nutzfläche

4) Neuerungen in der Sanierungsförderung

  • Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung
  • Entfall der Vorprüfung bei barrierefreien Maßnahmen: Einreichen des Förderantrags erst nach Durchführung der Sanierungsmaßnahme und Endabrechnung à weniger Bürokratie, schnellere Abwicklung
  • Entfall der verpflichtenden Vor-Ort-Energieberatung bei alleiniger Errichtung einer Photovoltaikanlage

5) Neuerungen für den Erwerb bzw. die Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten

  • Aufhebung der Quadratmeterbeschränkung
  • Erhöhung des Förderkredits § von 500 Euro/m2 auf 600 Euro/m2 bis max. 75.000 Euro bzw. von 600 Euro/m2 auf 700 Euro/m2 bis max. 90.000 Euro für Gebäude in Siedlungsschwerpunkten
  • Erhöhung des Einmalzuschusses für den Erwerb von Bestandsobjekten in Siedlungsschwerpunkten von 20.000 Euro auf 25.000 Euro

6) Sonderregelung für notwendige Sanierungen nach Katastrophenereignissen

  • Im Falle des Eintritts eines Katastrophenereignisses und dadurch entstandene Schäden werden Sanierungsmaßnahmen auch dann gefördert, wenn das Wohnhaus jünger als 20 Jahre ist

Alle Infos zum Beantragen der Wohnbauförderung 2023 in Kärnten:
https://wohnbau.ktn.gv.at/

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