Wo Einkaufzentren mit „zubetonierten“ Parkplätzen entstehen, ist sich die Natur auf dem Rückzug: Die zunehmende Bodenversiegelung wird europaweit immer mehr zum „Umweltproblem“. Die burgenländische Landesregierung setzt jetzt weitere Maßnahmen, dagegen. Um zum Klima-Schutz beizutragen, dürfen Supermärkte im Burgenland in Zukunft nur mehr in der Ortsmitte gebaut werden. Auf ihren Dächern müssen sie PV-Anlagen haben und reichlich Grünflächen auf den Parkplätzen.
Neue Einkaufszentren und vor allem ihre Parkplätze sind vielen Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten ein Dorn im Auge. Denn die Natur wird immer mehr unter Beton und Asphalt begraben. Deswegen setzt das Burgenland nun eine weitere Maßnahme, gegen Bodenversiegelung. In Zukunft dürfen neue Supermärkte und Einkaufszentren mit Lebensmitteln und anderen Waren des täglichen Bedarfs nur mehr in der Mitte eines Ortes gebaut oder erweitert werden.
So will man auch die Ortszentren in den Gemeinden neu beleben und attraktiver machen. Zusätzlich gibt es Auflagen, dass die Parkplätze begrünt und auf den Dächern der Supermärkte PV-Anlagen angebracht werden sollen. Die Novelle des Burgenländischen Raumplangesetzes geht am 16. Dezember in Begutachtung, soll im März beschlossen werden und ab Mai gelten.
Die zunehmende Bodenversiegelung zählt europaweit zu den größten umweltpolitischen Herausforderungen. Viele freie Flächen werden mit Parkplätzen, Einkaufszentren, Siedlungen und Gewerbegebieten „zubetoniert“. In Österreich werden täglich 12,9 Hektar Boden verbaut – das sind rund 20 Fußballfelder.
Das hat langfristig fatale Folgen für die heimische Natur. Durch die Versiegelung gehen praktisch alle biologischen Funktionen des Bodens verloren.
Die burgenländische Landesregierung überarbeitet deshalb das Raumplanungsgesetz von 2019. Kern der Novelle sind konkrete Maßnahmen gegen Bodenversiegelung vor. Gleichzeitig will Landesrat Heinrich Dorner wieder für mehr Leben in den Ortskernen sorgen.
Supermärkte müssen sich deshalb in Zukunft an neue Spielregeln halten. Sie dürfen neue Fillialen nur noch mit 80 bis 500 Quadratmeter Verkaufsfläche bauen, statt wie bisher mit bis zu 800 Quadratmetern. Nur wenn die Betreiber gleichzeitig die Nahversorgung in einem Ort sichern, dürfen sie ihn auf bis zu 800 Quadratmeter ausbauen.
Diese Regeln gelten aber nicht für Geschäfte mit Lebensmittelverkauf bei einer Verkaufsfläche von unter 80 Quadratmeter und für Fachmarktzentren, die keine Lebensmittel verkaufen.
Supermärkte sollen auch nicht mehr am Ortsrand gebaut werden, sondern im Zentrum der Gemeinde. So will Dorner zum einen die Ortszentren „neu beleben“, aber auch die Supermärkte für die Allgemeinheit besser erreichbar machen – insbesondere mit den Öffis, dem Rad oder zu Fuß.
Außerdem müssen die Betreiber:innen auf den Dächern Photovoltaikanlagen einrichten, oder sie begrünen. Auch die angrenzenden Parkplätze sollen sie so klimafreundlich, wie möglich bauen. Alle Flächen, die nicht befahr- beziehungsweise begehbar sind, müssen sie in Zukunft begrünen und bei jedem fünften Parkplatz einen Baum pflanzen. An zehn Prozent der Stellflächen schreibt die Novelle E-Ladestellen vor. Und auf den Parkplätzen selbst sollen immer Fußgeher:innen und Radfahrer:innen den Vorrang haben.
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