Alle drei bis sechs Jahre verhandelt die Bundesregierung in Österreich mit den neun Bundesländern und den Gemeinden den Finanzausgleich. Dieses Jahr ist es wieder so weit. Länder und Gemeinden fordern heuer deutlich mehr Geld vom Bund. Anders könne die öffentliche Daseinsvorsorge in den Gemeinden und Städten nicht mehr lange aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall müssten Bus- und Bahnlinien eingestellt werden, Spitäler zusperren und Schulen Personal abbauen.
Viel ist dieser Tage vom Finanzausgleich die Rede. Aber was ist das überhaupt? Vereinfacht gesagt kommen beim Finanzausgleich Bund, Länder und Gemeinden zusammen und feilschen um unser Steuergeld. Tatsächlich geht es beim Finanzausgleich aber um die Finanzierung elementarer Daseinsvorsorge, wie Gesundheit, Pflege oder Bildung.
Damit das Pflege- und Gesundheitssystem, Schulen oder auch der öffentliche Verkehr weiterhin finanziert werden können, fordern die Länder und Gemeinden mehr Geld vom Bund. Denn: „Die Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben übernommen – vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Kinderbetreuung und öffentlicher Verkehr, aber dafür nicht mehr Geld erhalten“, sagt der Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes, Thomas Weninger. Aber der Reihe nach.
Österreich ist föderal aufgebaut. Das heißt, nicht nur der Bund stellt öffentliche Dienstleistungen zur Verfügung, sondern auch die neun Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden. Diese Aufgabenverteilung ist in der Bundesverfassung festgelegt – in großen Teilen seit 100 Jahren unverändert. Der Finanzausgleich schafft die finanziellen Rahmenbedingungen für diese Aufgabenerfüllung. Außerdem regelt der Finanzausgleich, wie das Steuergeld auf Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt wird. Verhandlungspartner sind der Bund, die Länder, der Städtebund und der Gemeindebund.
Bund, Länder und Gemeinden heben jeweils eigene Steuern ein, die sogenannten eigenen Abgaben. Sie fließen jeweils direkt an die Gemeinde, das Land oder den Bund. In den Städten und Gemeinden bestehen die eigenen Abgaben etwa aus den Gebühren für die Trinkwasserversorgung, die Müllabfuhr oder der Kommunalsteuer.
Parallel dazu gibt es auch noch die gemeinschaftlichen Abgaben. Sie machen den bei weitem größten Teil des Steueraufkommens aus. Dabei handelt es sich um das Geld, um das im Finanzausgleich gefeilscht wird. Stand 2023 belaufen sich die gemeinschaftlichen Abgaben auf rund 100 Milliarden Euro.
Die gemeinschaftlichen Abgaben hebt der Bund im Alleingang ein. Die Bundesregierung, genauer der Finanzminister, verteilt anschließend einen Teil des Geldes an die Bundesländer und die Gemeinden. Den anderen Teil behält er für sich selbst.
Wie viel Geld die Länder und Gemeinden nun vom Finanzminister bekommen, wird alle drei bis sechs Jahre neu verhandelt und gesetzlich festgeschrieben. Bisher war es so, dass der Bund 68 Prozent der gemeinschaftlichen Abgaben erhielt, die Länder 20 Prozent und die Gemeinden 12 Prozent. Diese Anteile sind seit Jahrzehnten unverändert.
Die Länder und Gemeinden haben in den letzten Jahren allerdings immer mehr Aufgaben übernommen, vor allem im Pflege- und Gesundheitsbereich. Aber auch Kindergärten und Ganztagsschulen müssen von den Ländern und Gemeinden finanziert werden. Den Gemeinden kommt in den nächsten Jahren außerdem die große Aufgabe zu, infolge des Klimawandels den öffentlichen Verkehr auszubauen. Länder und Gemeinden fordern daher mehr Geld vom Bund, konkret 25 Prozent für die Länder und 15,5 Prozent für die Gemeinden.
Im Mai traten die Länder mit dieser Forderung erstmals an den Bund heran. Am 3. Juli legte Finanzminister Magnus Brunner ein Gegenangebot vor, das jedoch weniger Geld an Länder und Gemeinden vorsah, als ursprünglich gefordert. Für die Länder ist der Vorschlag daher „inakzeptabel“.
Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser spricht in einer Aussendung von einer „Hinhaltetaktik“ des Bundes. Er sieht die Sicherstellung der Gesundheits- und Pflegeversorgung mit dem aktuellen Angebot der Bundesregierung ernsthaft gefährdet.
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