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Kurz-Anklage: Sind das die Chats, die ihn hinter Gitter bringen?

Bild: BKA/Dragan Tatic / Montage

Seit 2021 ermittelt die WKStA gegen Sebastian Kurz wegen des Verdachts auf Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Dort hatte er behauptet, nicht in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand eingebunden gewesen zu sein. In Chats klinge das allerdings ganz anders, meint die WKStA. Kurz habe sehr wohl mitentschieden, sagen die Staatsanwälte. Kontrast hat die Chats vor der Anklage gesammelt.

Dieser Artikel basiert auf einer Recherche von Kontrast

ÖVP und FPÖ haben im Zuge der Koalitionsverhandlungen 2017 Spitzenposten der Republik ausgedealt. Darunter auch die Besetzung des Vorstands in der Beteiligungsholding ÖBAG – damals noch ÖBIB, die dann Thomas Schmid erhielt. Aber auch andere Besetzungen waren Thema. ÖVP und FPÖ haben bereits im Herbst 2017 während der Koalitionsverhandlungen intensiv über Personalentscheidungen in staatsnahen Unternehmen diskutiert.

Die Chats zwischen Thomas Schmid und Sebastian Kurz haben mittlerweile Kult-Status erreicht. Ob sie Kurz noch zum Verhängnis werden, klärt sich ab 18. Oktober im Landesgericht für Strafsachen in Wien.

Ein Jahr später folgt eine schriftliche Vereinbarung, wer welchen Posten bekommen soll. Diese Vereinbarung steht im Zentrum der Auswertung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die nun zur Strafanklage von Sebastian Kurz führte. Im Ibiza-U-Ausschuss meinte der aber, er hätte „keine Ahnung, was die vereinbart haben (…)“

Kurz ist angeklagt, ihm drohen drei und zehn Jahre Haft 

Juli 2021: Als Sebastian Kurz im U-Ausschuss geladen war, bestritt er, in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand bzw. in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats eingebunden gewesen zu sein.

„Ich weiß, dass ich diese Aufsichtsräte nicht ausgewählt habe“, sagte er damals unter Wahrheitspflicht. Auf die Frage, ob er wisse, was die Chef-Verhandler Thomas Schmid und Arnold Schiefer (FPÖ) ausgemacht haben, antwortete Kurz:
„Ich habe keine Ahnung, was die vereinbart haben (…)“.

Sollte Kurz im Prozess der Falschaussage überführt werden, drohen ihm drei Jahre Haft. Wegen Bestechlichkeit und Untreue könnten zehn weitere Jahre dazukommen. Derzeit ermittelt die WKStA.

Kurz wird wegen des Verdachts auf Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss der Prozess gemacht. Er hat behauptet, nicht in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand eingebunden gewesen zu sein. In Chats klinge das allerdings ganz anders, meint die WKStA.

Der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer fragte Kurz damals: „Haben Sie sich für ihn (Thomas Schmid, Anmerkung der Redaktion) eingesetzt?“

Sebastian Kurz: „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mich für ihn eingesetzt habe, aber ich habe ihn für qualifiziert gehalten. Und ja, ich respektiere auch diese Entscheidung.“

Die WKStA hat 90 Seiten Chats durchforstet und glaubt, dass Kurz von Posten-Deals wusste

Die WKStA hat allerdings akribisch auf rund 90 Seiten diverse Chats chronologisch aneinandergereiht. Darunter bekannte Chats mit Thomas Schmid, aber auch neue Nachrichten von Heinz-Christian Strache. Vor allem letztere deuten stark darauf hin, dass Sebastian Kurz von den Deals wusste.

Weil Thomas Schmid keine internationale Berufserfahrung hat, ließ man das für den ÖBAG-Posten einfach aus der Stellenbeschreibung streichen.

Deswegen war im August 2023 klar: Gegen Sebastian Kurz wird eine Strafanklage erhoben wird. Am 18. Oktober kommt er vor Gericht – und zwar vor’s Landesgericht für Strafsachen Wien. Der Prozess soll dann drei Tage dauern. Am 23. Oktober erwartet man das Urteil. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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