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Opposition bringt Ministeranklage gegen Blümel ein: Verhalten “offenkundig rechtswidrig”

Foto: BKA/Christopher Dunker

Die Opposition bringt geschlossen eine Ministeranklage gegen ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel ein, weil er dem Untersuchungs-Ausschuss Akten verheimlichen wollte. Das sei rechtswidrig, sagen die Oppositionsparteien.

Auszug aus der Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel in Österreich
Auszug aus der Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel.

So einig ist sich die Opposition selten: SPÖ, FPÖ und NEOS bringen eine gemeinsame Ministeranklage gegen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ein. Blümel hatte sich zunächst geweigert, dem Ibizia-Untersuchungsausschuss die angeforderten Akten zu liefern. Damit hat der Finanzminister gegen seine gesetzliche Pflicht zur Aktenlieferung verstoßen, sagt die Opposition.

Für den stellvertretenden SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried ist das der „Tiefpunkt“ der türkisen Politik. Leichtfried:

“Regierungsmitglieder, die auf die Verfassung und unsere Gesetze vereidigt sind, müssen diese auf Punkt und Beistrich befolgen.“

Ministeranklage gegen Gernot Blümel braucht Stimmen der Regierung

Geht die Ministeranklage durch, prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH), ob Blümel tatsächlich gesetzeswidrig gehandelt hat. Ist auch der VfGH dieser Ansicht, wird der der Minister seines Amtes enthoben.

So weit dürfte es aber wohl nicht kommen. Die Ministeranklage braucht eine Mehrheit im Parlament – und die gibt es ohne eine der beiden Regierungsparteien nicht. Blümels ÖVP wird die Anklage des eigenen Ministers nicht unterstützen und auch der Grüne Koalitionspartner hat bereits klein beigegeben. Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer sagt gegenüber dem Radiosender Ö1, die anfangs verweigerte Aktenlieferung von Blümel sei zwar „peinlich“, aber die Anklage werde man trotzdem nicht unterstützen. Schließlich habe der Minister seine E-Mails dann ja doch noch an den U-Ausschuss übergeben.

Abgeordnete dürfen über Blümels Akten nicht einmal sprechen

Allerdings sorgt auch die verspätete Akten-Auslieferung für viel Kritik, denn Blümel gab die geforderten Mails erst dann heraus, als ihn der Verfassungsgerichtshof mit einem „Exekutionsantrag“ dazu gezwungen hat. So ein Vorgehen gab es in Österreich bisher noch nie.

Und auch die Form der Akten lässt zu wünschen übrig. Blümel gab seine Mails nicht digital, sondern ausgedruckt ab – er schickte dem Parlament 204 Aktenordner mit 32.000 Seiten. Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses müssen sich jetzt durch meterhohe Papierberge wühlen, anstatt sie per Mausklick und mit Suchbegriffen durcharbeiten zu können. Für viele eine bewusste Provokation von Blümel.

Der ÖVP-Finanzminister stufte die Akten außerdem in der sogenannten Geheimhaltungsstufe 3 ein. Demnach dürfen nur die Abgeordneten im Ibiza-Ausschuss einen Blick in die Mails werfen, sie dürfen aber nicht in medienöffentlichen Sitzungen zitiert werden. In anderen Worten: Bleibt die Geheimhaltungsstufe so, wird die Öffentlichkeit nie etwas von Blümels gelieferten Akten zu Gesicht bekommen.

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