Bis 2030 soll aller Strom, den Österreich braucht, aus erneuerbaren Quellen kommen. Das ist notwendig für eine sichere und leistbare Energieversorgung. Ein wichtiger Baustein dafür ist Photovoltaik. Doch mit Solaranlagen auf Dächern allein wird das nicht gelingen. Die Steiermark macht deshalb Tempo: Das Land definiert „Vorrangzonen“ für Photovoltaik, in denen ohne aufwendige Umwidmungsverfahren Photovoltaikanlagen gebaut werden dürfen. Sie liegen nahe bei Einspeisepunkten und weit genug entfernt von Siedlungen und Naturschutzgebieten. Außerdem werden landwirtschaftlich wertvolle Flächen geschützt.
2030 – also in 7 Jahren – muss und will die Steiermark ihren gesamten Strombedarf aus erneuerbaren Quellen decken. Dafür wird das Land neben Wasserkraft und Windenergie auch Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2,8 Gigawatt brauchen.
Rund 40 Prozent davon kann die Steiermark durch Photovoltaik auf Dächern, Fassaden oder bereits versiegelten und belasteten Flächen gewinnen. Um dieses Potenzial zu nützen, hat die Landesregierung vor zwei Jahren im Baugesetz verankert, dass alle neu errichteten Gebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgerüstet werden müssen. Jeder Neubau soll zum Sonnenkraftwerk werden.
Die Steiermark will zusätzlich noch mehr versiegelte oder belastete Flächen für Photovoltaik nutzen. Entlang von Straßen und Eisenbahntrassen, auf Deponien, in ehemaligen Bergbaugebieten, in Gewerbegebieten oder auf dem Areal von Kläranlagen. Diese Flächen widmen die jeweiligen Gemeinden auf Basis des neuen steirischen Raumordnungsgesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtung zur kommunalen Energieraumplanung. Allein im Jahr 2022 haben sie so den Weg für 200 Megawatt Photovoltaik-Leistung freigemacht.
Doch um die Klimaziele zu erreichen, braucht die Steiermark mehr Photovoltaikanlagen, auch auf weiteren Flächen. Sie garantieren auch sichere Energieversorgung – unabhängig von Turbulenzen auf den Weltmärkten. Allerdings müssen – bei aller Eile – wertvolle landwirtschaftliche Böden nutzbar und Naturschutzgebiete erhalten bleiben. Deshalb ist wichtig, dass dieser Ausbau in geordneten Bahnen verläuft. All das soll das, neue Sachprogramm für den Photovoltaik-Ausbau, das die steirische Umweltlandesrätin Ursula Lackner nun vorgelegt hat, unter einen Hut bringen.
Die meisten Bundesländer setzen dabei entweder auf Strategiepapiere, oder „Eignungszonen“. In beiden Fällen müssen die notwendigen Flächen in langwierigen Verfahren auf Gemeindeebene gewidmet werden. Das Land kann dann nur hoffen, dass das auch passiert. „Prinzip Hoffnung“ war der zuständigen Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ) allerdings nicht genug: „Wir gehen in der Steiermark einen mutigeren Weg, auch wenn er deutlich aufwendiger ist“. Das Land definiert nämlich sogenannte „Vorrangzonen“ im Zuge der überörtlichen Raumplanung. Und die müssen dann nicht mehr über die örtliche Raumplanung gewidmet werden. „Bei ihnen ist ohne weitere Widmungsverfahren klar: Ja – hier kann der Photovoltaik-Ausbau erfolgen“, so Lackner.
Mit diesem Vorgehen will sie die Energiewende spürbar beschleunigen. Bei der Windkraft-Ausbau hat die Steiermark gute Erfahrungen damit gemacht. Nur Niederösterreich und das Burgenland produzieren mehr Strom mit Wind. Die Steiermark kann als einziges alpines Bundesland mithalten.
Besonderen Wert legt Lackner jedoch darauf, dass mit dem Sachprogramm im Gegenzug auch jene Flächen schützt werden, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung besonders wichtig sind. Die hochwertigsten Böden bleiben der Landwirtschaft vorbehalten. Denn die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Energie „dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, betont die Landesrätin. Auch Naturschutzgebiete und weitere Schutzzonen bleiben unangetastet.
Insgesamt sieht der Verordnungsentwurf 37 Vorrangzonen in 34 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 824,55 Hektar als Vorrangzonen vor. Diese Flächen sind besonders geeignet, um sie rasch für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Die steirische Landesregierung hat den Entwurf des Sachprogramms Photovoltaik Ende Jänner beschlossen. Er liegt nun bis Ende März zur Begutachtung auf. Danach soll der steirische Landtag die finale Verordnung noch im ersten Halbjahr 2023 beschließen.
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