„Mit Ihro Römischen Kayserlichen Majestät allergnädigsten Privilegio“ erschien
am 8. August 1703 die erste Ausgabe der Wiener Zeitung. Der „Kayser“ hieß
Leopold I., die Zeitung damals noch Wiennerisches Diarium. Vielen nur als Amtsblatt bekannt, hat sich seit der Gründung einiges getan.
Bis auf die Kriegsjahre von 1940 bis 1945 erscheint die Wiener Zeitung seit ihrer
Gründung durchgehend. Das macht sie zur ältesten Tageszeitung der Welt. Doch nicht nur das macht sie besonders. Bis heute steht sie im hundertprozentigen Eigentum der Republik und fungiert nach wie vor als Amtsblatt. Das bedeutet, dass Kundmachungen oder Gesetzblätter immer auch hier veröffentlicht werden. Dem verdankt sich auch der Ruf der Wiener Zeitung als etwas verstaubte Beamtenzeitung – zu Unrecht.
Anders als im 18. Jahrhundert üblich war das Diarium, wie die Wiener Zeitung (WZ) früher hieß, stets ein Medium, das den Anspruch hatte, umfassend über Politik im In- und Ausland, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Gesundheit zu berichten. Die WZ war die bedeutendste und einflussreichste Zeitung der Monarchie. Nur während der Nazi-Herrschaft in Österreich wurden alle redaktionellen Beiträge eingestellt und das Medium auf die Rolle als Amtsblatt reduziert.
Entgegen dem Namen erscheint die WZ seit jeher für ganz Österreich und ist dem Land eng verbunden. Solange es keine Pressefreiheit gab, war die Zeitung natürlich in erster Linie Hof und Kaiser verpflichtet, dem Haus Österreich eben. Je freier das Land wurde, desto freier wurde Österreichs Zeitung. Dieses Selbstverständnis drückt sich auch darin aus, dass bis heute österreichische SchriftstellerInnen wie Frida Strindberg-Uhl, Betty Paoli, Theodor Kramer und Michael Ziegelwagner redaktionell mitarbeiten oder in der Zeitung veröffentlicht werden.
Mit der Liberalisierung im 19. und 20. Jahrhundert wurde auch die Redaktion selbstbewusster. Heute verpflichtet das Redaktions-Statut die Wiener Zeitung zu moderner Medienarbeit frei von Diskriminierung. Dort heißt es:
„Die “Wiener Zeitung” bemüht sich, die gesellschaftliche Diversität adäquat in ihren Strukturen abzubilden. Kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin darf aufgrund des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit und Herkunft oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden.“
Gerade zu tagesaktuell mutet ein Bericht aus dem Jahr 1709 an. Da heißt es, dass „allda niemand Frembder ohne sichern Paß wegen der anderwerts im Schwung gehenden bösen Seuche eingelassen werde.”
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