Bildcredits: Hintergrund: Adobe Express, Vordergrund: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Die Wohnkosten in Österreich sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Um Mieter:innen zu entlasten, hat die neue Regierung mit einem Mietpreisstopp für 2025 eingegriffen. Viele Mieten bleiben dieses Jahr stabil – doch wer profitiert davon, welche Ausnahmen gibt es, und warum ist das nur ein erster Schritt?
Dieser Artikel entstand in einer Kooperation mit Kontrast.at.
„Die Mieten steigen erneut“ – ein Satz, den man heutzutage gefühlt überall hört. Doch warum ist das so? Diese Frage wird in der Gesellschaft oft unbeachtet gelassen, denn viele fühlen sich machtlos gegenüber den Entwicklungen am Wohnungsmarkt.
Elke Hanel-Torsch, Geschäftsführerin der Mietervereinigung Wien und Mietrechts-Expertin, sagt über die Auswirkungen: Ohne den Stopp hätten Mieter:innen mit einer Erhöhung von bis zu 20 Euro monatlich rechnen müssen. Gerade für Alleinerziehende, Pensionist:innen und einkommensschwache Haushalte ist das viel Geld.
Die Regelung gilt zu jetzigem Stand für alle Gemeindewohnungen und zum Teil für Genossenschafts- und Altbauwohnungen. In Genossenschaftswohnungen bleibt der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) stabil, ebenso das Wiedervermietungsentgelt. Wer in einer nicht ausbezahlten Genossenschaftswohnung lebt, spürt dennoch Kostensteigerungen durch höhere Kreditzinsen.
Bei Altbauwohnungen kommt es auf die Mietart an: Richtwert- und Kategoriemieten profitieren unter bestimmten Bedingungen, während „angemessene“ Mietzinsen, sowie Wohnungen über 130 Quadratmeter von der Regelung ausgenommen sind. Wer in ungeregelten Wohnungen lebt, kann dennoch von stabilen Betriebskosten profitieren, sofern diese nach dem Mietrechtsgesetz abgerechnet werden.
Der Eingriff der neuen Regierung, war als Sofortmaßnahme gedacht. Dadurch werden drohende Mietsteigerungen vorerst abgefangen. Weitere Schritte folgen laut Angaben bereits im nächsten Jahr. Eine gesetzliche Wertsicherung soll Mietsteigerungen zukünftig an die unstete Inflation koppeln. Ab 2028 wird das auf maximal drei Prozent begrenzt.
Hanel-Torsch warnt, dass einige Vermieter:innen versuchen könnten, den Stopp zu umgehen – etwa mit fragwürdigen Erhöhungsschreiben oder überhöhten Betriebskosten. Sie rät, jede Forderung genau zu prüfen.
Historische Beispiele wie das Wien um 1900 zeigen, dass ein unregulierter Markt katastrophale Folgen haben kann. Ihr langfristiges Ziel: Ein faires Mietrecht für alle. Derzeit haben Mieter:innen im ungeregelten Bereich kaum Schutz und können sich gegen Wucher schwer wehren. Einheitliche gesetzliche Regeln könnten Spekulation eindämmen. Kritik aus der Immobilienbranche lässt Hanel-Torsch nicht gelten.
„Wohnen ist ein Grundbedürfnis, kein Spekulationsobjekt“, betont sie.
Im neuen Regierungsprogramm sieht Hanel-Torsch Fortschritte: Mietverträge müssen nun mindestens fünf Jahre laufen statt drei. Doch sie fordert mehr Konsequenzen für Vermieter:innen, die gegen Regeln verstoßen.
„Zu schnell fahren oder Steuern hinterziehen wird bestraft – aber Wucher im Mietrecht bleibt folgenlos. Das muss sich ändern.“ Sie setzt sich für eine „Mietwucherstrafe“ ein, deren Einnahmen in sozialen Wohnbau fließen könnten, um betroffene Mieter:innen zu unterstützen.
Der Mietpreisstopp bringt kurzfristig Entlastung, doch langfristig braucht es umfassendere Reformen. Ein gerechter Wohnungsmarkt muss bezahlbaren Wohnraum sichern und Mieter:innen vor unfairen Praktiken schützen. Die Debatte um leistbares Wohnen ist längst nicht beendet – doch mit dem Mietpreisstopp ist ein wichtiger Anfang gemacht.
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