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Seezugang: Neues Gesetz macht Salzburgs Campingplätze zur Goldgrube für Reiche und Spekulanten

Bald kein Platz mehr an Salzburger Seen? Eine Ausnahme im neuen Salzburger Campingplatzgesetz ermöglicht den Ausverkauf der Seegrundstücke. Zwar dürfen ab Oktober Campingplatzbetreiber:innen keine Stellplätze mehr verkaufen, das gilt aber nicht für Stellplatzeigentümer:innen. Sie sind von der Regelung ausgenommen. Eigentümer könnten so bis zu fünf Stellplätze kaufen, mobile Heime aufstellen und als Zweiwohnsitz vermieten. Denn auch die mobilen Häuschen sind ab Oktober erlaubt. Das macht die begehrten „Seegrundstücke“ zum Spekulationsobjekt für Immobilienmakler.

Es gibt 25.000 Seen in Österreich. Doch immer weniger davon sind für die Österreicher und Österreicherinnen gratis und frei zugänglich. Villen am Wörthersee, Zweiwohnsitze am Attersee oder Hotels am Weissensee – ein Großteil der Seegrundstücke sind in privater Hand. Nur wenige können sich so etwas leisten. Für viele Österreicher:innen sind Campingplätze deswegen eine leistbare Alternative. Doch das könnte sich nun ändern – zumindest in Salzburg. 

Mit den Stimmen der ÖVP, Grüne und NEOS wurde in Salzburg jetzt ein neues Campingplatzgesetz beschlossen, dass diese Entwicklung noch verschärfen könnte. Einzig die SPÖ stimmte dagegen. Sie fürchten einen “Ausverkauf der Heimat” durch die Hintertür. Woher kommt diese Furcht?  

Das Salzburger Campingplatzgesetz erlaubt Wohncontainer mit bis zu 60 Quadratmeter

Das neue Gesetz erlaubt neben Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen jetzt auch sogenannte mobile Heime. Ab Oktober dürfen solche Wohncontainer mit einer Größe von bis zu 60 Quadratmeter auf Campingplätzen aufgestellt werden. Auf jedem Campinggelände dürfen jetzt rund 30 Prozent der Stellplätze mit den kleinen Häuschen „zugebaut“ werden. Eine Gewichtsbegrenzung für die Häuschen gibt es nicht. 

Auf den meisten Campingplätzen in Salzburg gab es schon vorher mobile Heime. Durch das Gesetz werden sie jetzt nachträglich saniert und erhalten eine rechtliche Grundlage – Auch Schwarzbauten werden so rechtens. 

Grünland Bebauung durch die Hintertür

Eine Verschärfung bringt das Gesetz: Campingplatzbetreiber dürfen keine Stellplätze mehr verkaufen. Jedoch sind Eigentümer:innen, die bereits einen Stellplatz besitzen, von der Regel ausgenommen. Mehr noch: Sie dürfen sogar weitere Stellplätze (bis zu 4) dazukaufen und sie auch in Zukunft weiterverkaufen. 

Auch können die Betreiber:innen der Campingplätze weiterhin einzelne Parzellen aus dem Campingplatz auslösen, um sie dann zu verkaufen. Das Problem dabei: Stellplätze, auf denen bereits mobile Heime stehen, könnten so einfach weiterverkauft werden. Die neuen Eigentümer:innen würden ein „Seegrundstück“ mit Wohncontainer auf Grünland erwerben – Grünland, das eigentlich frei und nicht bebaut und für jeden zugänglich sein sollte.

Salzburger Campingplatzgesetz: Zweitwohnsitze durch die Hintertür

Genau diese Ausnahmeregelungen seien das Problem, kritisiert Karin Dollinger, SPÖ Landtagsabgeordnete in Salzburg. Wieso brauche eine Person fünf Stellplätze? Hier werde der Untervermietung und dem Immobilienhandel auf Campingplätzen Tür und Tor geöffnet.

Eigentümer:innen könnten so bis zu 5 Parzellen kaufen, mobile Heime errichten und dann vermieten oder als Zweiwohnsitz weiterverkaufen. Die begehrten „Seegrundstücke“ werden so zum Spekulationsobjekt der Immobilienmakler:innen. 

Ausverkauf der Seegrundstücke: freier Zugang wird weiter eingeschränkt

Am Wallersee ist es bereits so weit: Hier teilen sich 60 Eigentümer:innen die rund 180 Stellplätze des Campingplatzes „Seecamping Zell am Wallersee“. Die befürchtete „Verhüttelung der Naturschutzgebiete“ an Seen ist hier schon Wirklichkeit. 

Ganze Campingplätze könnten zu Zweiwohnsitzen samt privatem Seezugang werden, wenn dem Ausverkauf der Stellplätze nicht doch noch ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird. Der öffentlichen und freie Zugang zu Seen ist für Österreicher und Österreicherinnen ohne hin schon stark eingeschränkt.  

 

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