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Corona-Flugstornos: Bis heute kein Geld für viele KundInnen – so helfen AK und VKI

Stornierte Flüge durch Corona: Airlines haben zwar Staatshilfen kassiert. Geld für stornierte Flüge zahlen sie allerdings bisher kaum zurück. Foto: Unsplash/Emiel Molenaar

400 Millionen Staatshilfe hat beispielsweise die AUA kassiert. Ihre Kundinnen lassen Fluglinien allerdings auf die Rückerstattung für abgesagte Flüge warten. So sichern sie sich zinsfreie Kredite auf  Kosten der Kundinnen und Kunden. Geld, das diese gerade jetzt dringend brauchen würden.

Kurzfristig gebuchte Flüge sind meist teurer. Deshalb kaufen viele in den kühlen Monaten Flugtickets für den nächsten Frühling oder Sommer. So auch vergangenen Winter wieder. Viele hörten zwar schon im Dezember 2019 von einem Virus im weit entfernten chinesischen Wuhan. Dass „Corona“ nur wenige Wochen später die ganze Welt betreffen sollte, war allerdings zu diesem Zeitpunkt wohl niemandem bewusst. Mitte März war es dann auch in Österreich so weit.

Flug storniert, trotzdem kein Geld zurück

Rien ne va plus, nichts geht (ging) mehr. Der Flugverkehr von und nach Österreich kam fast gänzlich zum Stillstand. Wann Reisen wieder wie gewohnt möglich sein wird, ist bis heute nicht abzusehen. Somit blieb den Passagierinnen und Passagieren keine Wahl: sie mussten die Flugtickets stornieren. Doch viele Fluglinien weigern sich bis heute, den Flugpreis ohne Weiteres zurückzuzahlen. Sie versuchen Konsumentinnen und Konsumenten mit Umbuchungen oder Gutscheinen abzuwimmeln. So nehmen sie sich ungefragt zinsfreie Kredite bei ihren Kundinnen. Laut EU-Recht müssen sie das Geld allerdings zurückzahlen.

Rückerstattungen: Airlines wiegeln mit Gutscheinen ab

Das Portal Flightright steht Geschädigten bei Problemen mit den Fluggesellschaften zur Seite. Im Frühjahr befragte es 600 Kundinnen und Kunden verschiedener Fluglinien in Deutschland. Die Ergebnisse waren für die Flugbranche waren äußerst schlecht. Nur 42 Prozent der Befragten wurden von den Airlines selbst kontaktiert. Zwei Drittel von ihnen wurde nur ein Gutschein bzw. eine Umbuchung angeboten. „Systematischen Rechtsbruch“ nennt Flightright das. Reisende ohne ausreichendes Wissen haben es äußerst schwer, an eine finanzielle Rückerstattung zu kommen. Oft wird die Möglichkeit erst gar nicht angeboten. Wenn doch meist so versteckt, dass man ohne Kenntnis der Rechtslage kaum Chancen hat. Das berichten die Rechtsexpertinnen des Portals.

Storno und Staatshilfen: Fluglinien bedienen sich

Ähnliche Missstände zeigen sich auch in Österreich. Dominik J. und seine Freundin hatten über Ostern eine Reise nach Paris gebucht. Doch wurde der Flug aufgrund der Pandemie gestrichen. „Am 6. April meldeten wir uns bei der Airline und bekamen die Antwort, dass die Rücküberweisung des Geldes etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.“ Nur: die Lufthansa überwies nichts. Mehrmals kontaktierten sie die Fluglinie telefonisch und sogar per Einschreiben: Keine Antwort. Erst am 17. Juni reagierte die Lufthansa auf einen neuerlichen Versuch. „Hier wurde uns versichert, dass die Erstattung bald zu erwarten ist.“ Ein weiterer Monat verging. „Am 19.7 erhielten wir eine schriftliche Erstattungsinfo, dass wir die 400 Euro für die Flugtickets in sechs bis acht Wochen auf dem Konto haben werden.“ Für die Studierenden ist das viel Geld, sie könnten es gerade jetzt gut brauchen. „Jeder muss seine Rechnungen fristgerecht bezahlen, sonst bekommst du Probleme. Doch Fluggesellschaften scheinbar nicht.“

Rückzahlungen: Kundinnen warten seit Monaten

Ein weiterer Fall betrifft Michael D. aus Linz. „Eine Kollegin, ein Kollege und ich planten eine Reise durch Kuba ab Mitte März.“ Sie wären mit KLM Royal Dutch Airlines von Wien aus aufgebrochen. „Als sich die Covid-19 Situation zuspitzte, bot die Fluglinie kostenloses Storno an. Das nahmen wir in Anspruch und sagten die Reise ab.“ Auch hier kam von der Fluggesellschaft allerdings erst einmal nichts. D. musste selbst aktiv werden. „Nachdem wir uns bei KLM gemeldet hatten, boten sie uns Gutscheine an. Es geht um 550 Euro pro Person.“ Zu Beginn überlegten sie noch ob sie auf das Angebot eingehen sollten. Doch schließlich forderten sie eine Rückerstattung der Flugkosten. „Bis jetzt haben wir kein Geld zurückbekommen. Wir müssen wohl intensiver dahinter sein. Es ist immerhin bereits fünf Monate her seit die Reise stattfinden hätte sollen.“

Staatshilfen: AUA und Co kassieren doppelt

Besonders pikant an der Sache: Steuerzahlerinnen retteten Airlines wie KLM, Lufthansa oder auch die Austrian Airlines durch Milliarden an Staatshilfen vor dem Bankrott.  Die Regierungen Frankreichs und der Niederlande zahlten an die Air France-KLM Holding 11 Milliarden Euro Finanzhilfen. Der Lufthansa schüttete die deutsche Regierung 9 Milliarden Euro aus. Und die AUA wurde von der österreichischen Bundesregierung mit 450 Millionen Euro Steuergeld unterstützt. Steuern jener Menschen, die die Fluglinien nun warten lassen.

Rückerstattung mit Hilfe von VKI und AK

Beim Verein für Konsumentinformation (VKI) meldeten sich bis Ende Juni  mehr als 10.000 Konsumentinnen und Konsumenten die ihre Ansprüche gegenüber Austrian Airlines und Laudamotion geltend machen wollen. Mit Hilfe des VKI soll der Druck auf die Fluganbieter erhöht werden und die Rückzahlungen schneller erfolgen. Eine weitere Anlaufstelle für Hilfesuchende in Österreich ist die Arbeiterkammer (AK). Auch sie unterstützt Kundinnen und Kunden der Fluglinien dabei, an ihr Recht zu kommen. Darüber hinaus finden Betroffene auf der Website der AK alle wichtigen Informationen zum Storno von Flugreisen durch das Corona-Virus. Auch ein Musterbrief, mit dem sie die Rückerstattung einfordern können steht zum Download bereit.

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