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Kinderrechte: Mehr Gewaltschutz in der EU erreicht

Bildcredits: Image by freepik

1989 beschließt die UNO-Generalversammlung eine Konvention zum Schutz von Kindern – die Kinderrechte sind geboren. Inzwischen hat sich in der Welt viel verändert. Der Schutz von Kindern ist aber nach wie vor notwendig und wichtig. Das befindet auch der Ausschuss der Regionen (AdR) in Brüssel und beschließt eine Stellungnahme zum Ausbau der Schutzstrukturen für Kinder – eingebracht vom Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ).  

Der Handlungsbedarf im Bereich des Kinderschutzes ist groß. Jedes 10. Kind in Österreich erfährt sexuell Gewalt, jedes 8. häusliche Gewalt. Das zeigen Zahlen, die von den österreichischen Kinderschutzzentren veröffentlicht wurden. In dem Bericht steht auch, dass nach wie vor etwa ein Sechstel der Eltern „harte Körperstrafen“ in der Erziehung benutzen würden. Oder kurz gesagt: sie schlagen ihre Kinder und geben es sogar zu. Das ist zwar seit 1989 gesetzlich verboten, dennoch gibt es oft zu wenig geschultes Personal in Kindergärten und Schulen, das Anzeichen von Gewalt bereits im jungen Alter erkennen kann.

EU bessert beim Schutz von Kindern nach

Die von Kaiser erarbeitete Stellungnahme wurde von den 300 Abgeordneten aus rund 200 Regionen mit großer Zustimmung angenommen. Bereits bestehende Kinder und Jugendschutzzentren möchte die EU nun mehr unterstützen. Dafür könnten Ressourcen wie der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) voll ausgeschöpft werden. Der Beschluss soll helfen, „das Wohlergehen und die Entwicklungsmöglichkeiten jedes Kindes“ in den Fokus zu rücken.

„In einer Zeit, in der wir vor vielen Herausforderungen stehen, ist es von entscheidender Bedeutung, nicht auf unsere Kinder zu vergessen, sondern im Gegenteil, das Wohlergehen und die Entwicklungsmöglichkeiten jedes Kindes zu priorisieren – unabhängig von seinem Hintergrund oder seinen Lebensumständen. Die Zukunft unserer Kinder und somit die Zukunft der Europäischen Union hängt von den Chancen ab, die wir ihnen zur eigenen Entfaltung heute einräumen“ – LH Peter Kaiser

35 Jahre Kinderrechte
Kinderrechte sind eine besondere Art von Menschenrechten. Sie gelten für junge Menschen unter 18 Jahren und umfassen beispielsweise das Recht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Freizeit und Spiel, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbstbestimmung und Mitbestimmung. Seit der Einführung 1989 gibt es vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention: Diskriminierungsverbot, Vorrang des Kindeswohls, Recht auf Förderung & Entwicklung und Recht auf Beteiligung

Kärnten soll kinderfreundlichste Region in der EU werden

Nach Adam Unterrieder 1999 – ist Kaiser erst der zweite Kärntner, den der Ausschuss der Regionen mit der Erarbeitung einer Stellungnahme beauftragt hat. Kaisers erklärtes Ziel ist es, Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region in Europa zu machen. Kärnten punktet auch jetzt schon in Sachen Kinder und Jugendschutz mit einem gut ausgebauten Netzwerk an Schutzzentren und Betreuungsangeboten.

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