Die Preise steigen – auch beim Wohnen. Wegen der starken Teuerung fordert das Land Kärnten jetzt: Die türkise-grüne Bundesregierung soll eine gesetzliche Obergrenze für Mieten einziehen. Außerdem solle die Umsatzsteuer auf Betriebskosten wie Warmwasser und Heizen von 20% auf 10% gesenkt werden.
Das Leben wird teurer. Das spürt man derzeit nicht nur an der Zapfsäule, sondern auch beim Wohnen. Dabei haben es die Kärntnerinnen und Kärntner österreichweit noch am besten. Die durchschnittliche Netto-Miete ohne Betriebskosten beträgt hierzulande 4,81€ pro Quadratmeter – bundesweiter Spitzenwert. Im Österreich-Schnitt sind 6,20€, in Vorarlberg, Salzburg und Tirol sogar weit über 7€ pro Quadratmeter.

Allerdings gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen gemeinnützigen Wohnungen und privat vermieteten Immobilien. Im gemeinnützigen Bereich liegt die Kärntner Durchschnittsmiete bei 6,10€ pro Quadratmeter – hier sind die Betriebskosten schon eingerechnet. Private Wohnungen schlagen hingegen mit 7,50€ inklusive Betriebskosten zu Buche.
Den gemeinnützigen Sektor kann das Land Steuern, in die privaten (und viel teureren) Mietpreise kann die Landesregierung aber nicht eingreifen. Das kann nur der Bund – und genau dazu fordert Kärnten die türkis-grüne Bundesregierung in Wien jetzt auf.
Kärnten fordert: Mietpreise gesetzlich begrenzen
Wohnbaureferentin Gaby Schaunig (SPÖ) fordert von der Regierung eine gesetzliche Obergrenze für Mieten. Eine solche könne nur der Bundesgesetzgeber einziehen. „Ich fordere die Bundesregierung einmal mehr auf, dies endlich zu tun!“, sagt Schaunig. „In meinem Verständnis ist Wohnraum ein Grundbedürfnis und kein Spekulationsobjekt. Die aktuellen Preissteigerungen werden sich ohne bundesgesetzliche Bremse massiv auf die Mieten auswirken.“
Derzeit sind nur wenige Wohnungen von der gültigen Mietpreisobergrenze, dem sogenannten Richtwertzins, erfasst. Österreichweit geht es um etwa 300.000 Wohnungen, ein Bruchteil des gesamten Wohnraums. Die Richtwertmieten sind eng gefasst, sie gelten nur für vor 1953 errichtete Altbauten, wenn der Mietvertrag nach 1994 abgeschlossen und ein Richtwertmietzins vereinbart wurde.
„Es ist allerhöchste Zeit für eine wirksame Regulierung“, sagt Kärntens Wohnbaureferentin Gaby Schaunig zur veralteten Bundesregelung.
Von einer Mietpreisobergrenze würden vor allem Menschen mit weniger Einkommen profitieren. Denn sie geben laut Studie der Arbeiterkammer Kärnten mit bis zu zwei Drittel ihres Einkommens einen viel größeren Anteil für Wohnen aus, als Haushalte mit hohem Einkommen.
Schaunig: Steuer auf Betriebskosten soll von 20% auf 10% gesenkt werden
Zudem fordert Schaunig eine Steuersenkung für Betriebskosten auf einheitlich zehn Prozent: „Es ist nicht einzusehen, dass Mieten mit zehn Prozent besteuert sind, aber Heiz- und Warmwasserkosten mit 20 Prozent. Mit einer Steuersenkung könnte die Bundesregierung hier sehr rasch und unkompliziert die Österreicherinnen und Österreicher entlasten.“
Im eigenen Wirkungsbereich greife die Landesregierung seit Jahren ein, so Schaunig. Das Mietensenkungsprogramm habe die Mieten im gemeinnützigen Sektor niedrig gehalten, durch das Wohnbauprogramm entsteht laufend neuer Wohnraum. Zwischen 2019 und 2022 entstehen um insgesamt 150 Millionen Euro rund 1.000 neue Mietwohnungen. Und auch die Wohnbeihilfe hat das Land erst kürzlich um 2,5 Millionen Euro erhöht.
Steirische Rufe nach Aussetzen der Richtwermiet-Erhöhung
Ruhe nach staatlichen Maßnahmen im Wohnbereich kommen auch aus anderen Bundesländern. In der Steiermark fordert der kleine Koalitionspartner SPÖ, die Erhöhung der Richtwertmieten auszusetzen. Sie steigen standardmäßig alle zwei Jahre, allerdings hätte die Bundesregierung die Möglichkeit, auf den Preisanstieg wegen der starken Teuerung heuer zu verzichten.


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