Wer arbeitet, soll auch davon leben können. Das Burgenland weitet deshalb seinen Mindestlohn aus. Bisher bekommen alle Beschäftigten im Landesdienst oder in landesnahen Unternehmen mindestens 1.700 Euro netto auf die Hand – das sind rund 2.400 Euro Brutto-Verdienst. Ab 2021 soll der Mindestlohn auch für Gemeinde-Bedienstete gelten. Für Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ist das eine „Frage des Respekts“. Mit der Maßnahme werden nicht nur die Angestellten fair entlohnt, sie stärkt auch die Kaufkraft sowie die regionale Wirtschaft in der Corona-Krise.
Mitten in der Corona-Krise setzt das Burgenland ein Ausrufezeichen: Der Mindestlohn von 1.700 Euro netto – das sind rund 2.400 Euro Brutto-Verdienst für Vollzeit-Arbeit – soll ausgeweitet werden. Ein Beschluss des Landtags ermöglicht, dass künftig auch alle Gemeindebediensteten im Burgenland den Mindestlohn erhalten. Bisher galt die Gehaltsuntergrenze schon für Beschäftigte des Landes und landesnaher Unternehmen. Damit setzt Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) seine angekündigte Ausweitung des Mindestlohns weiter um.
Seit 2019 gibt es im Burgenland auf Betreiben der SPÖ-geführten Landesregierung einen Mindestlohn von 1.700 Euro netto. „Bei uns steht der arbeitende Mensch im Mittelpunkt und soll auch dementsprechend wertgeschätzt werden“, sagte Landeshauptmann Doskozil bei der Präsentation des Projekts. Die Idee ist also klar: Egal ob Koch oder Küchenhilfe, Abteilungsleiterin oder Hilfskraft – alle Beschäftigten im Burgenland sollen für ihre Arbeit ordentlich entlohnt werden.
Denn nicht alle Arbeiter und Angestellte in Österreich können von ihrem Lohn auch gut leben. Sieben Prozent der Beschäftigten – das sind rund 220.000 Personen – kommen mit ihrem Einkommen nicht aus. Sie gelten trotz Job als armutsgefährdet oder arm. Für Burgenlands Landeshauptmann Doskozil ist der Mindestlohn auch eine „Frage des Respekts“. Für weniger als zehn Euro Netto-Stundenlohn solle niemand arbeiten müssen, so der SPÖ-Landeshauptmann.
Für die Beschäftigten des Landesdienstes, landesnaher Unternehmen sowie der Burgenländischen Krankenanstalten-Gesellschaft (KRAGES) gilt daher seit 2009 ein Mindestlohn von 1.700 Euro netto auf die Hand. 866 Menschen haben davon bisher profitiert.
Jetzt soll der Mindestlohn ausgeweitet werden. Der Landtag beschließt eine Novelle des sogenannten Gemeindebediensteten-Gesetzes. Dadurch wird den 171 burgenländischen Gemeinden ermöglicht, ihr Gehaltssystem an den Landesdienst anzugleichen. Mit anderen Worten: Der Beschluss macht den Weg frei für den Mindestlohn für Gemeinde-Beschäftigte.
Die Kommunen können selbst entscheiden, ob sie das Mindestgehalt ab 1. Jänner 2021 umsetzen wollen. Doskozil geht davon aus, dass keine Gemeinde „leichtfertig eigenen Mitarbeitern eine faire Entlohnung verweigern wird“. Die Ausweitung des Mindestlohns sei gerade in der Corona-Krise wichtig, um die Kaufkraft und die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Der Mindestlohn könnte zudem helfen, dem Negativ-Trend bei der Lohnentwicklung entgegen zu wirken. Der Anteil der Löhne am gesamten Volkseinkommen ist in den letzten Jahren stark gesunken – von 74,5% im Jahr 1993 auf 68,2% 2018. Während Wirtschaft und Produktivität wachsen, profitieren die Beschäftigten davon nicht. Die steigenden Gewinne werden nicht an die Arbeiter und Angestellten weitergegeben. Ganz im Gegenteil: Vor allem niedrigere Einkommen schrumpfen immer weiter. Das unterste Einkommens-Viertel bekam 2017 insgesamt 16 Prozent weniger Netto-Einkommen als das unterste Viertel noch vor 20 Jahren.
Der Weg eines Mindestlohns im Burgenland könnte den Abwärts-Trend der Löhne stoppen. Für Landeshauptmann Doskozil geht es dabei auch um „Wertschätzung gegenüber Arbeitskräften. Unsere Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass die Menschen von ihrer Arbeit auch gut leben können.“
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