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Gericht bestätigt das System Kurz: ÖVP plante 2019 absichtliche Wahlkampfkosten-Überschreitung & täuschte Wähler

Bild: BKA/Dragan Tatic / Montage

Die ÖVP hat 2019 bewusst geplant, das Gesetz zu umgehen und die Wahlkampfkosten-Obergrenze zu überschreiten, um sich einen unerlaubten Vorteil bei den Wahlen zu verschaffen. Die Öffentlichkeit haben Kurz und Co dabei getäuscht. Diesen Vorwurf der Wochenzeitung „Falter“ bestätigt jetzt das Oberlandesgericht Wien.

Jetzt ist es amtlich: Die ÖVP unter Sebastian Kurz plante bewusst, die Kostengrenze für den Wahlkampf 2019 zu überschreiten, die Öffentlichkeit haben die Türkisen in der Causa absichtlich getäuscht. Diesen Vorwurf der Wochenzeitung „Falter“ bestätigt jetzt das Oberlandesgericht Wien.

In anderen Worten: Kurz und seine Vertrauten haben die Wählerinnen und Wähler 2019 bewusst getäuscht und wollten sich mit einem absichtlichen Gesetzesbruch einen Vorteil bei den Wahlen erkaufen.

Schon 2013 und 2017 überschritt die ÖVP die Wahlkampfkosten-Obergrenze um Millionen.

Falter: ÖVP plante 2019 bewusst Überschreitung der Wahlkampfkosten

In den letzten 82 Tagen vor einer Nationalratswahl dürfen Parteien nicht mehr als sieben Millionen Euro für den Wahlkampf ausgaben – so will es das Gesetzt. Das soll eine faire Wahlauseinandersetzung ermöglichen. Nicht die Spenden von Reichen Parteigönnern sollen entscheiden, sondern die Wählerinnen und Wähler.

Dieses Gesetz und dieses Gebot der Fairness ignorierten Kurz und seine ÖVP im Wahlkampf 2019 bewusst. Zu diesem Schluss kommt die Wochenzeitung „Falter“. Sie veröffentlichte interne Budgets der ÖVP, laut denen die Türkisen planten, für die Wiederwahl von Kurz neun statt der erlaubten sieben Millionen Euro auszugeben. Mit einem einfachen Trick sollte das Gesetz umgangen werden: Kosten, die für den Wahlkampf anfallen, sollten einfach auf anderen Konten verbucht werden. In der Öffentlichkeit behauptete die ÖVP aber immer, sie wolle sogar weniger als erlaubt in den Wahlkampf investieren.

Daraus schloss der „Falter“: Die ÖVP plante 2019 bewusst, das Wahlkampfkosten-Gesetz zu umgehen und täuschte die Wählerinnen und Wähler absichtlich. Gegen diese Behauptung klagte die ÖVP – erfolglos, wie das Urteil des Oberlandesgerichts Wien jetzt bestätigt. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht mehr möglich. Die ÖVP will nun „außerordentliche Revision“ einlegen, das allerletzte noch mögliche Mittel, das unter Juristen aber als fast völlig aussichtslos gilt.

2017 verpulverte Kurz 13 Millionen für seine Wahl

Ob die ÖVP 2019 nicht nur plante, das Gesetz zu umgehen, sondern auch tatsächlich mehr als erlaubt in den Wahlkampf steckte, ist noch nicht bekannt. Die endgültige Wahlkampf-Abrechnung ist immer noch ausständig.

Bekannt ist allerdings, dass die Volkspartei bereits 2013 und 2017 die Obergrenze überschritt. 2013 ließ sich die ÖVP die Wahlwerbung um 4,3 Millionen Euro mehr kosten als erlaubt. Und 2017, bei der ersten Wahl mit Sebastian Kurz als Spitzenkandidaten, ließen es die Türkisen dann richtig krachen. Statt der legalen sieben Millionen verpulverten Kurz und die ÖVP 13 Millionen Euro im Wahlkampf. Die Folge: Die ÖVP gewann die Wahl und Kurz wurde Kanzler.

Wegen der gewaltigen Kostenüberschreitung musste die ÖVP später 800.000 Euro Strafe zahlen.

98% der ÖVP-Spenden stammen von Milliardären & Konzernen

Seit Sebastian Kurz die ÖVP übernommen hat, ist er regelmäßig auf Tour, um reiche Parteispender zu finden. Mit Erfolg, wie bekannt gewordene Zahlen aus 2018 und 2019 zeigen. In eineinhalb Jahren verbuchte die ÖVP 2,7 Millionen Euro an Parteispenden. Besonders bemerkenswert: 98% der Spenden stammen von Milliardären und Konzernen.

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