Die nächste politische Bombe: Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) will sämtliche Daten von rund 100 PR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem ÖVP-Kanzleramt und dem Regierungs-Kabinett zwischen 2017 und 2021 sicherstellen. Das sei notwendig, damit keine Beweise in der ÖVP-Inseraten-Affäre verschwinden. Denn die Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz hätten massenhaft E-Mails gelöscht und sogar Handys getauscht, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Anordnung.
Die skandalgebeutelte ÖVP kommt nicht zur Ruhe: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will jetzt zigtausende Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bundeskanzleramt sicherstellen. Konkret will die WKStA die E-Mail Postfächer, Office-Dokumente und Laufwerke samt Sicherungskopien von allen Mitarbeitern ausheben, die zwischen Dezember 2017 und Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation im Kanzleramt und der Regierung gearbeitet haben. Das ist genau jene Zeitspanne, in der Sebastian Kurz Bundeskanzler war.
Das geht aus einer Anordnung der Staatsanwaltschaft hervor, die der APA und weiteren Medien vorliegt. Insgesamt sollen rund 100 Personen betroffen sein, die für das ÖVP-Kanzleramt bzw. die ÖVP-Regierung gearbeitet haben.
Die Daten der rund 100 Mitarbeiter sollen bei den Ermittlungen zur ÖVP-Inseraten-Affäre weiterhelfen. Zur Erinnerung: Die Justiz ermittelt seit Herbst 2021 gegen die ÖVP Bundespartei, Ex-Kanzler Sebastian Kurz sowie eine Reihe weiterer führender Politiker und Mitarbeiter. Es geht um den Verdacht, dass die Truppe rund um Kurz Steuergelder aus ÖVP-Ministerien abgezweigt hat, um damit gefälschte Meinungsumfragen zu zahlen und in der Tageszeitung „Österreich“ abzudrucken. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Anordnung zur Daten-Sicherstellung damit, dass frühere Mitarbeiter von Ex-Kanzler Kurz massenhaft E-Mails gelöscht und sogar ihre Handys getauscht hätten – und deshalb nun möglicherweise Beweismaterial fehlt. Wörtlich heißt es im Schreiben der WKStA, die Beweiserhebung sei nicht anders möglich, „weil die Beschuldigten großflächige Löschungen von ihren elektronischen Daten vorgenommen haben.“
Besonders radikal sei ein ehemaliger Kurz-Pressesprecher vorgegangen. Dieser habe fast sämtliche Mails zwischen 10. Jänner 2020 und 3. August 2021 gelöscht – also beinahe eineinhalb Jahre seines Schriftverkehrs. Auch danach hatte der PR-Mitarbeiter von Kurz eifrig gelöscht. „Die erste nicht gelöschte E-Mail stammt vom 5. Oktober 2021 18.28 Uhr, daher unmittelbar vor der Durchsuchung am darauffolgenden Tag“, schreibt die WKStA in ihrer Anordnung.
Für Kurz-Anwalt Werner Suppan ist die Anordnung ein Zeichen dafür, dass die „WKStA bisher nichts Vorwerfbares zutage gebracht“ habe und deshalb „weiter graben“ muss. Das Büro von Kanzler Karl Nehammer will mit der Justiz kooperieren, aber die Daten von nicht involvierten Mitarbeitern schützen.
In der türkisen Parteizentrale dürften wohl jedenfalls alle Alarmglocken schrillen. Schließlich haben sich die bisher ausgewerteten Chats und Daten von ÖVP-Granden als hochgradig peinlich bis strafrechtlich relevant herausgestellt. Niemand weiß, was durch die Daten der weiteren 100 ÖVP-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Monaten noch alles publik wird.
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