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Geständnis in ÖVP-Umfragen-Affäre: Meinungsforscherin belastet Kurz-Pressesprecher & ÖVP-Ministerin

Knaller in der ÖVP-Umfragen-Affäre: Meinungsforscherin Sabine Beinschab packte in ihren Einvernahmen aus. Ein Pressesprecher von Ex-Kanzler Kurz und zwei hochrangige Beamte des Finanzministeriums seien direkt in die Umfrage-Deals involviert gewesen, gesteht die Meinungsforscherin. Und Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin hat für die Umfragen sogar 20% Vermittlungshonorar kassiert. Sebastian Kurz selbst sieht sich entlastet.

Im Herbst flog die mutmaßliche ÖVP-Inseraten-Korruption rund um die Truppe von Ex-Kanzler Sebastian Kurz auf. Wenig später, am 13. Oktober, wurde die Meinungsforscherin Sabine Beinschab kurzzeitig festgenommen. Sie soll eine zentrale Rolle gespielt und die Fake-Umfragen für die ÖVP durchgeführt haben. Seit ihrer Festnahme sagte Beinschab mehrmals gegenüber den Ermittlern aus, zuletzt am 9. Februar dieses Jahres.

Jetzt ist das Protokoll der gesamten Aussagen von Sabine Beinschab an die Medien gelangt, unter anderem der „Standard“ und „Zackzack“ zitieren daraus. Und darin packt die Meinungsforscherin aus: Ex-Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid, der frühere Kurz-Pressesprecher Johannes Frischmann und der damalige Abteilungsleiter im Finanzministerium, Johannes Pasquali, haben laut Beinschab alle über das Umfrage-System Bescheid gewusst.

Andere Beschuldigte wie Sebastian Kurz selbst, dessen Berater Stefan Steiner oder PR-Mann Gerald Fleischmann habe sie, Beinschabt, hingegen nur oberflächlich gekannt.

Aussage von Sabine Beinschab: Karmasin hat 20% Vermittlungshonorar kassiert

Brisant ist auch die Rolle von Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin. Sie soll laut Aussagen der „Kronzeugin“ Beinschab an den Studien mitverdient haben. Für die Vermittlung der Umfragen kassierte Karmasin 20% Honorar. Das hat ihr Anwalt gegenüber Medienanfragen auch bereits bestätigt. Daran sei aber nichts illegal, so der Anwalt, Karmasin hätte alle ihre Einnahmen ordnungsgemäß versteuert.

Wie berichtet soll das Finanzministerium für die ÖVP-Umfragen bezahlt haben. Das ist der heikle Punkt, denn mit Steuergeld aus dem Ministerium für eine Parteiumfrage zu bezahlen – das wäre strafbar.

Beinschab: 3 Kurz-Vertraute wussten vom Deal mit dem Finanzministerium

Vermittlerin Sophie Karmasin will von den Scheinrechnungen an das Finanzministerium nichts gewusst haben. Sehr wohl in den Deal mit dem Finanzministerium involviert sollen aber die drei von Beinschab in ihren Einvernahmen genannten Vertrauten von Sebastian Kurz sein: Thomas Schmid, Johannes Pasquali und Johannes Frischmann.

Letzter war Pressesprecher von Kurz. Meinungsforscherin Beinschab sagte etwa aus, er habe sie angewiesen, den wahren Auftraggeber einer Umfrage zu verschleiern. Obwohl das Finanzministerium zahlte, sollte Beinschab die Umfrage als „Eigenstudie“ deklarieren, so der Befehl des Kurz-Sprechers. Und immer wieder habe der Pressesprecher Interpretationen vorgeschrieben, die die Studienautorin dann als „unabhängige Ergebnisse“ präsentieren musste. Auch die Anzahl der Befragten oder die Schwankungsbreite seien oft frisiert gewesen. Das alles gab die Meinungsforscherin in ihrer Einvernahme zu.

Frischmanns Anwalt weist in einer Stellungnahme „jede strafrechtliche Verantwortung seines Mandanten entschieden zurück.“

Sebastian Kurz sieht sich entlastet

Sebastian Kurz selbst, so Beinschab in den Einvernahmen, kenne sie nur vom Vorbeigehen. Der Ex-Kanzler sieht sich dadurch entlastet und postet auf Social Media: „Ich habe immer gesagt, dass sich die Vorwürfe gegen mich als falsch erweisen werden. Jetzt ist es soweit.“

Das ist allerdings wohl eher ein politischer „Spin“ als eine tatsächliche Entlastung. Denn die Meinungsforscherin Sabine Beinschab gestand, direkt vom Kurz-Pressesprecher Aufträge in der Umfragen-Affäre erhalten zu haben.

Der eigene Pressesprecher erteilt Aufträge, aber Sebastian Kurz will nichts davon gewusst haben? Das kann man glauben. Muss man aber nicht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen jedenfalls weiter. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung

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