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Altbau-Mieten werden heuer schon zum 3. Mal erhöht: AK fordert Mietdeckel, Regierung schaut zu

Foto: Luca Dugaro

Wegen der hohen Teuerung könnten die sogenannten Kategorienmieten heuer zum dritten Mal steigen. Insgesamt käme das einer Mieterhöhung in Österreich um 16 % gleich. Ein durchschnittlicher Haushalt würde damit 450 € mehr Miete pro Jahr bezahlen. Die Arbeiterkammer fordert jetzt, dass eine Erhöhung nur noch einmal pro Jahr möglich ist. Zudem soll sie auf 2 % begrenzt werden, bis die Regierung die längst überfällige Mietrechtsreform angeht. 

Täglich grüßt die Teuerung: Lebensmittel, Heiz- und Energiekosten und jetzt auch noch die sogenannten Kategorienmieten – alles wird immer teurer. Rechnungen für Nachzahlungen flattern nur so in die Wohnungen der Österreicher und Österreicherinnen. Die Arbeiterkammer warnt jetzt vor der heuer voraussichtlichen dritten gesetzlichen Erhöhung der Mieten. Die Regierung müsse schnell handeln, sowie die lang überfällige Mietrechtsreform angehen und bis dahin einen Mietdeckel einsetzen. 

Kategorienmieten steigen heuer insgesamt um 16 % – jährlich 450 € mehr Miete 

Heuer stiegen die Kategorienmieten bereits zweimal: einmal im April und einmal im Juni. Jetzt befürchtet die Arbeiterkammer einen dritten Anstieg. Insgesamt käme das einer Mieterhöhung in Österreich um 16 % gleich, kritisiert AK Wohnexperte Thomas Ritt.

Die Mieter:innen werden abkassiert, die Vermieter:innen verdienen sich eine goldene Nase“, so Thomas Ritt, AK Wohnexperte.

Einem durchschnittlichen Miethaushalt mit 70 Quadratmetern entstehen dadurch Mehrkosten von 450 € pro Jahr. Gerade für junge Menschen, Alleinerziehende und Familien mit geringen Einkommen werde sich das im Herbst nicht mehr ausgehen. 

Mieterhöhung in Österreich: Wieso und wann steigen die Kategorienmieten?  

Die Kategorienmieten eines Altbaus steigen immer dann, wenn die Teuerungsrate seit der letzten Erhöhung um fünf Prozent gestiegen ist. Eine solche Regelung ist auch in den meisten freien Mietverträgen verankert. 

Heuer gab es bereits zwei Mieterhöhungen: einmal durch die jährliche Mietrichtwert-Anpassung und einmal wegen der Erhöhung der Kategorienmieten. Die Mieterhöhung im Juni geht auf die Teuerung im Februar zurück, weil die Inflation höher als fünf Prozent war. Die Erhöhung im April stammt eigentlich vom letzten Jahr. Sie wurde aber wegen der Belastungen durch Corona einmalig ausgesetzt und auf heuer verschoben. 

Je nach Zustand und Ausstattung wird ein Altbau in die Kategorie A, B, C oder D eingeteilt. Vereinfach gesagt ergibt sich daraus die Miete – deshalb der Name „Kategorien“-Miete. Eine Wohnung der Kategorie B muss sich beispielsweise in einem bewohnbaren Zustand befinden. Sie muss ein Vorzimmer, eine Küche, ein Zimmer, ein eigenes WC, sowie ein zeitgemäßes Badezimmer haben. Eine Wohnung der Kategorie C hat weder ein eigenes Bad noch ein eigenes WC.  

AK fordert: „Mieten dürfen nicht öfters als einmal pro Jahr angehoben werden!“

Neben diesen Richtwertmieten gibt es auch noch eine andere gesetzlich festgelegte Mieterhöhung: die Richtwertmiete. Sie wird alle zwei Jahre – immer im April – an die Inflation angepasst. Die Richtwertmiete erhöht sich somit automatisch und wird nicht wie die Kategorienmieten durch eine bestimmte Prozenthürde ausgelöst. 

Die Arbeiterkammer fordert jetzt ein Verbot zur mehrmaligen Erhöhung der Kategorienmieten. Pro Jahr sollen die Kategorien nur noch einmal erhöht werden dürfen – und zwar um nur 2 %. Der Mietdeckel solle so lange gelten, bis die Regierung die längst überfällige Mietrechtsreform angeht. 

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