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Wegen Teuerung sind faire Pensionen in Gefahr: “OÖ-LH Stelzer muss diese Entwicklung sofort stoppen!”

Damit Pensionist:innen sich ihr Leben auch trotz Teuerung leisten können, fordert SP-OÖ LH Stelzer zum dringenden Handeln auf.

Faire Pensionen sind in Gefahr. Um die Pensionen absichern zu können, hat die SP-Oberösterreich in der Landtagssitzung vom 9. März einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Dieser wurde mehrstimmig angenommen, einzig die NEOS waren dagegen. Landeshauptmann Stelzer ist nun gefordert im Bund für eine Wertsicherung der Pensionen und ein leistbares Leben für Oberösterreichs Pensionist:innen zu sorgen.

In Österreich sind Pensionen grundsätzlich inflationsgesichert. Das heißt, wer in Pension ist, bekommt jährlich eine gesetzliche Anpassung an die regulären Preissteigerungen. Das funktioniert so, indem die Inflationsanpassung der Pension im ersten Jahr aliquotiert in der Höhe der Inflation vor zwei Jahren erfolgt.

Bei der derzeitigen anhaltenden Teuerung, kann aber nicht mit der bisherigen Aliquotierung weitergemacht werden. Denn das würde die Pensionen von Menschen, die später im Jahr in Pension gehen, entwerten. Damit die Wertsicherung der Pensionen von allen Pensionist:innen gleichbleibt, ist Stelzer nun dringend gefordert zu handeln.

SP-OÖ fordert Stelzer auf: Faire Pensionen sofort absichern!

Menschen, die später im Jahr in Pension gehen, bekommen im darauffolgenden Jahr keine Inflationsanpassung. Das heißt jemand, der im Februar in Pension geht bekommt 90 Prozent Inflationsanpassung, jemand der im März geht, 80 Prozent und so weiter. Menschen die im November oder Dezember in Pension können, bekommen gar keine Anpassung für das Folgejahr. Das war immer schon so geregelt, ist bisher wegen niedriger Inflationsraten von 2-3 Prozent nicht so sehr ins Gewicht gefallen.

Bei der aktuellen durch die Decke schießenden Teuerung von 8 bis 10 Prozent wird eine fehlende Neuregelung seitens des Bundes allerdings problematisch.  Wer später im Jahr in die Pension starten kann, fällt um viel – und oft dringend benötigtes – Geld um. Deswegen fordern auch der Pensionistenverband und die Gewerkschaft seit längerem eine Neuregelung!

Konkret hat die SP-Oberösterreich die schwarz-blaue Landesregierung durch einen Dringlichkeitsantrag in der letzten Landtagssitzung dazu aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für folgendes stark zu machen: Die Aliquotierung der 1. Pensionsanpassung soll rückwirkend ab Jänner 2022 abgeschafft werden. Dadurch sollen langfristige und schwerwiegende finanzielle Nachteile in der Pension für zehntausende Oberösterreicher:innen verhindert werden.

Frauen-Pensionen trifft derzeitige Regelung besonders schlimm!

Ob LH Thomas Stelzer damit Erfolg haben wird, ist fraglich. Die schwarz-grüne Bundesregierung scheint nämlich ein Faible für Widersprüche zu haben. Einerseits wird wegen des anhaltenden Fachkräftemangels dafür geworben, dass Menschen länger im Arbeitsleben bleiben sollen. Andererseits lohnt es sich aufgrund der Aliquotierung in manchen Fällen sogar, schon im Jänner in Pension zu gehen, als zum Beispiel bis Oktober zum Erreichen des regulären Pensionsantrittsalters abzuwarten.

Hart trifft es auch die Frauen: Ab 2024 wird das Pensionsantrittsalter schrittweise angepasst.  Ab dann können angehende Pensionistinnen immer erst ab der der zweiten Jahreshälfte in Pension gehen. Damit würden sie um die Anpassungen großteils umfallen und finanziell nochmal mehr durch die Finger schauen.

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Ein Kommentar

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  1. Wegen der seit 2022 historisch höchsten Inflationsraten muss die Abschaffung der Aliquotierung der Pensionen unbedingt auch rückwirkend für 2022-Pensionierungen gelten, wenn zwischen letzter KV-Erhöhung und erster Pensionsanhebung mehr als 6 Monate liegen: Aktuell sind die Neu-Pensionisten, welche zwischen 1.7.2022 und 31.10.2022 in Pension gingen, die einzige Gruppe in Ö., bei welchen die Inflation nur zu weniger als 50% abgegolten wird. Wer am 1.8.2022 in Pension ging & am 1.11.2021 die letzte KV-Erhöhung hatte, bekam – 14 Mon. nach der letzten Inflationsabgeltung – am 1.1.2023 nur 50% von 5,8%, also 2,9 % Pensionserhöhung. Der daraus lebenslang resultierende Verlust bei 2100€ Nettopension, Pensionsantritt mit 65 und Ableben mit 95 macht über 30000 € aus.

    Bitte an die Seniorenvertreter Dr. Peter Kostelka, Ingrid Korosec, NR-Präs. i.R. Univ. Prof. Dr. Andreas Khol., Landesrätin Birgit Gerstorfer, LH a.D. Dr. Josef Pühringer, an den Österreichischen Seniorenrat und Sozialminister Johannes Rauch:
    Die Seniorenvertreter und Sozialminister Johannes Rauch müssen unbedingt auch rückwirkend für 2022 den besorgniserregenden Zustand beenden, dass sehr viele Neu-Pensionisten als einzige große Gruppe in Österreich die Inflation 2022 nur zu weniger als 50% abgegolten bekamen:
    Bitte sorgen sie für Fairness auch für diese Gruppe, indem für alle 2022-Neupensionisten, bei welchen die letzte KV-Erhöhung mehr als 6 Monate vor dem 1.1.2023 war, die Pensionsanhebung per 1.1.23 rückwirkend von 2,9 auf 5,8 % korrigiert wird. Ganz gerecht wäre es, wenn die Erhöhung 14/12 von 5,8% wäre, wenn die letzte Inflationsabgeltung (1.11.2021) am 1.1.23 schon 14 Monate zurückliegt. Das heißt, die Höhe der ersten Pensionserhöhung müsste zu den Monaten zwischen erster Pensionserhöhung und letzter KV-Erhöhung vor der Pensionierung proportional sein.

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