Egal wie man es dreht und wendet: Oberösterreich hinkt anderen Bundesländern massiv hinterher, was das Angebot an kostenfreien und vollzeittauglichen Kinderbildungs-Einrichtungen angeht. Die SPÖ hätte in der Landtagssitzung vom 15. Juni einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr für jedes Kind gefordert – so wolle man auch Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Aber schwarz-blau legte sich quer.
Vollzeittaugliche und flächendeckende Kinderbetreuungsplätze sind in Oberösterreich nach wie vor Mangelware. Viele Familien straucheln seit Jahren, einen Platz für ihre Kinder zu ergattern. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF-Kriterien) der Arbeiterkammer misst, ob Kinderbildungseinrichtungen mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern und Erziehungsberechtigten vereinbar sind. Oberösterreich steht in diesem Ranking gegenüber den anderen acht Bundesländern am Schlechtesten da.
Denn in Oberösterreich gibt es für lediglich 4,7 Prozent der Unter-Dreijährigen und 24,6 Prozent der Drei- bis Sechsjährigen einen Kinderbildungsplatz, der diesen sogenannten VIF-Kriterien entspricht. Der bundesweite Durchschnitt dagegen liegt bei den Unter-Dreijährigen bei 17,4 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen bei 46,1 Prozent. Um zumindest halbwegs mit dem Bundesdurschnitt mithalten zu können, wollte die SPÖ in der Landtagssitzung vom Donnerstag den Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungsplatz ab dem 1. Lebensjahr anstoßen. Doch ÖVP, FPÖ und Mit freundlichen Grüßen stimmten in der Landtagssitzung vom 15. Juni dagegen. SPÖ-Klubvorsitzende Engleitner-Neu kritisiert: „Anstatt Probleme nachhaltig an der Wurzel zu packen, plakatiert die ÖVP/FPÖ Landesregierung lieber Kinderland Nr.1 zu sein. Doch Oberösterreich ist noch lange nicht Kinderland Nr.1!“
Zwei auf einen Streich: Mehr Kinderbetreuungsplätze würden auch Fachkräftemangel minimieren
Aktuell herrscht in vielen Bereichen ein Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, können das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Dabei wollen gerade sie, auch aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten, wieder schneller in den Arbeitsmarkt zurückkehren. Sogar eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Spectra, im Auftrag der Industriellenvereinigung Oberösterreich, kommt zu einem spannenden Ergebnis. 85 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sehen die fehlenden Kinderbetreuungsangebote für den akuten Fachkräftemangel verantwortlich.
„Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Kinderbildung wäre eine langfristige Lösung, die Gerechtigkeit für unsere Kleinsten und für alle Elternteile, die aufgrund des nicht vorhandenen Kinderbildungsangebots vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, schafft“, zeigt sich SPÖ-Klubvorsitzende Engleitner-Neu empört.

Kinder und Familien dürften nicht die wichtigste Agenda der schwarz-blauen Landesregierung sein. Das zeigt sich auch in einem neuen Gesetz, dass innerhalb weniger Wochen im Eiltempo noch vor dem Sommer durchgeboxt wurde.
ÖVP/FPÖ wollten fehlerhaftes Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz im Eiltempo durchwinken
In der Landtagssitzung vom 15. Juni wurde das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz final beschlossen. Wie die NeueZeit berichtet hat, soll diese Neuerung es ermöglichen, Kindergartenkinder zu suspendieren – also für eine bestimmte Zeit aus dem Kindergarten auszuschließen. Das Brisante bei dem neuen Gesetz: die gesetzlichen Regelungen zur Suspendierung von Kindergartenkindern lassen viel mehr Spielraum, als beispielsweise bei Schulkindern. So können Kindergartenkinder bis zu acht Wochen suspendiert werden, Schulkinder jedoch nur bis zu vier Wochen. Und auch nur dann, wenn die zuständige Schulbehörde „Gefahr in Verzug“ ausspricht. Die Antwort, warum hier bei jüngeren Kindergartenkindern gegenüber den älteren Schulkindern strengere Regeln gelten sollen, blieb die ÖVP schuldig.
Hinzu kommt, dass sich im neuen Gesetz ein Fehler eingeschlichen hat. Deshalb war zum Beschluss des Gesetzes auch ein Abänderungsantrag notwendig. Die Bildungssprecherin der SPÖ, Doris Margreiter kritisierte schon vor der Sitzung, dass ÖVP und FPÖ dieses Gesetz im Eiltempo durchgewinke und forderte weitere Beratungen und Diskussionen. Das lehnten ÖVP und FPÖ allerdings ab. Deshalb hat der SPÖ Klub einen Initiativantrag eingebracht und gefordert, dass neue Gesetze nicht ohne vorherige Beratungen im Unterausschuss durchgewunken werden dürfen. Insbesondere bei weitreichenden und/oder strittigen Gesetzesvorschlägen,war es bisher üblich, Unterausschüsse einzusetzen, um die geplanten Änderungen eingehend beraten zu können.
Ein derartig defizitäres Verhalten sei weder den Kindern, noch dem oberösterreichischen Landtag würdig. Das meint jedenfalls die SPÖ und glaubt auch „der von uns geforderte Unterausschuss und mehr Zeit für weitere Beratungen wären wichtig gewesen“.
2023-Sanierungsbudget um 2,5 Mio. geringer als 2014: 182 Schulbauprojekte warten
Ein weiteres Thema der vergangenen Landtagssitzung war das Budget für Schulsanierungsprojekte. Obwohl die Teuerung quasi alle Lebensbereiche umfasst, ist das Budget von 23 Mio. Euro im 2014er-Jahr auf 20,6 Mio. Euro gesunken. Und das obwohl auch im Baugewerbe alles teurer geworden ist. Mindestens 182 Schulbauprojekte sind im Rückstau.
Bildungssprecherin und Landtagsabgeordnete Margreiter hätte auch hier Vorschläge gehabt: Man könnte den positiven Finanzierungssaldo des Landes in der Höhe von 229 Mio. Euro verwenden, um den Rückstau bei Schulsanierungen abzubauen. Sie will auch, dass Be- und Entlüftungsanlagen installiert werden. Ausreichend Räumlichkeiten für Kleingruppenunterricht und für Schulsozialarbeit sollen ebenfalls in die Sanierungen miteingeplant werden.
Wenn ÖVP und FPÖ in Oberösterreich dem offiziellen Anspruch gerecht werden will, jedem Kind die beste Bildung zukommen zu lassen, dann müsse das auch für die Schulgebäude gelten. Bei der Frage um das Sanierungsbudget stimmten ÖVP, FPÖ und MFG dagegen. Lediglich SPÖ, die Grünen und NEOS sprachen sich für zeitgerechte Schulgebäude und ein höheres Sanierungsbudget aus.
Einen Punkt gab es dann doch, wo sich alle Landtagsparteien einig waren. Da der Lehrplan und somit verpflichtende Schwimmkurse für alle Schüler:innen vom Bund komme, solle der auch die Finanzierung übernehmen.


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