Mit dem Umsatzersatz will die Bundesregierung Gastronomiebetriebe und Hotels vor dem Ruin retten. In Wirklichkeit beschert sie reichen Hoteliers üppige Gewinne durch Überförderung.
Nachdem Gastronomie und Hotellerie bis 6. Jänner geschlossen halten müssen, beschloss die Bundesregierung erneut einen Umsatzersatz für die betroffenen Betriebe. Dieses Mal können sie allerdings statt 80% nur 50% des Vorjahresumsatzes einfordern. Schon im November hatte die damalige Regelung für Diskussionen gesorgt. Viele Arbeitslose und EPU wissen nicht, wie sie den nächsten Monat überstehen sollen. Große Gastronomiebetriebe und Hotels hingegen, machten durch den „Umsatzersatz“ mehr Gewinn als im Vorjahr. Gesponsert aus Steuergeldern. Hat die Regierung bei der neuen Regelung nachgebessert?
Überförderung kann Gewinn verdoppeln
Nur mangelhaft. Zwar ist die Überförderung nicht mehr so massiv, wie im November, viele Hoteliers machen allerdings immer noch ein gutes Geschäft. Oliver Picek vom Momentum-Institut rechnet vor: „Für ein durchschnittlich gut gehendes Hotel mit normalerweise rund 10% Gewinn (vom Umsatz) kann ein 50%-Ersatz des Umsatzes bei behördlicher Schließung noch immer einen sehr ordentlichen Gewinn von bis zu 20% des Umsatzes bedeuten. Voraussetzung ist, dass das Hotel die variablen Personal- und Materialkosten während der Schließung herunterfahren kann. Die tatsächlich anfallenden Fixkosten betragen dann nur rund 30% des Umsatzes.“ In anderen Worten: Während ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit oder arbeitslos sind und um ihre Existenz bangen, verdienen manche Hoteliers mehr als sonst. Erschwerend kommt hinzu: Kurzarbeit und Take-Away-Geschäft werden nicht gegengerechnet.
Fixkostenzuschuss wäre treffsicherer
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kostet das Ganze 1 Milliarde Euro, so Picek. Und das für eine Maßnahme, die alles andere als treffsicher ist. Die deutsche Bundesregierung geht einen anderen Weg. Mit 1.1.2021 endet dort der Umsatzersatz. Stattdessen federt sie die Verluste der Gastronomiebetriebe durch einen Fixkostenzuschuss ab. So können nur tatsächlich anfallende Kosten aus Steuergeldern ersetzt werden.
Auffällig ist jedenfalls, wie sehr die österreichische Bundesregierung um große Gastronomen und Hoteliers bemüht ist, die ihrerseits wiederum überdurchschnittlich oft ÖVP wählen.