„Tätige Reue“? Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin soll zwei Meinungsforscherinnen animiert haben, Scheinangebote an ein Ministerium auszustellen. Außerdem hat sie sich nach ihrer Zeit als Ministerin staatliche Entgeldfortzahlungen in der Höhe von fast 80.000 Euro gegönnt. Trotzdem kommt sie mit einem sehr hellblauem Auge davon. Das Urteil: Sie wurde nicht rechtskräftig zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt und muss nicht einmal hinter Gitter.
Die Ex-ÖVP-Familienministerin (Amtszeit: 2013 bis 2017) muss vorerst nicht wieder hinter Gitter. Das ist seit dem nicht rechtskräftigen Urteil vom Wiener Straflandesgericht nun klar. Einmal saß sie dort ja schon – während ihrer 26-tägigen Untersuchungs-Haft im März 2022 (Die NeueZeit hat berichtet). Nun wurde Sophie Karmasin nach vier Prozesstagen wegen Wettbewerbsmanipulation schuldig gesprochen. Im zweiten Anklagepunkt, wegen der unrechtmäßigen Entgeldfortzahlungen, kam sie gerade noch mit einem „hellblauen Auge“ davon und wurde freigesprochen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte, das geht aus der Festnahme-Anordnung im März 2022 hervor, gleich wegen vier Verdachtsfällen gegen Karmasin: Wegen Untreue, Bestechung, Geldwäscherei sowie wegen „wettbewerbsbeschränkenden Absprachen“ – also illegalen Preisabsprachen. Karmasins Unternehmen hat zwischen 2019 und 2021 drei Studien für das Sportministerium um rund 200.000 Euro durchgeführt. Alle drei Aufträge wurden offiziell ausgeschrieben – und jedes Mal bekam Karmasin den Zuschlag. Die WKStA vermutete: Dafür hat die Ex-ÖVP-Ministerin zu illegalen Preisabsprachen gegriffen. Am Dienstag wurde sie deswegen schuldig gesprochen. Die Aufarbeitung der ÖVP-Umfragenaffäre rund um Sebastian Kurz, Sabine Beinschab und Co. steht allerdings noch bevor.
Ministerinnen-Gehalt weiter kassieren, trotzdem straffrei davonkommen
75 Prozent ihres Gehalts als Ministerin hat Karmasin nach ihrem Ausscheiden weiter kassiert, insgesamt 78.589,95 Euro auf Kosten der Republik. Richter Patrick Aulebauer sieht die betrügerischen Handlungen zwar als „zweifellos“ erwiesen und „eindeutig dokumentiert“ an – Karmasin habe laut ihm „mit voller Absicht und wissentlich“ den Betrug begangen. Was sie aus der Affäre gerettet habe, sei, dass sie „gerade noch rechtzeitig“ den Schadensbetrug, zurückgezahlt habe. Das müsse man der Ex-Politikerin als „tätige Reue“ auslegen.
Ob das wirklich aus Reue oder wegen journalistischer Recherchen passiert ist, bleibt fraglich, wie auch Martin Thür anmerkte:
Um das rechtliche Spannungsfeld der tätigen Reue deutlich zu machen: Hätte ich eine Anzeige gemacht, wäre Karmasin wohl schuldig gewesen. Dadurch, dass ich berichtet und beim Anwalt angefragt habe, konnte Karmasin rechtzeitig zurückzahlen und geht beim Faktum Betrug straffrei aus
— Martin Thür (@MartinThuer) May 23, 2023
Außerdem habe die Ex-ÖVP-Ministerin in einer ersten Tranche zu wenig Geld zurücküberwiesen, nämlich nur 62.000 Euro.
Beinschab sagte bei Karmasin-Prozess aus, Karmasin schoss zurück
Karmasin beklagte sich während des Prozesses, dass ihr Aufenthalt in der U-Haft vor etwas mehr als einem Jahr „nicht besonders gut“ gewesen sei. So habe man in ihrer Zelle „vier Mal in der Nacht das Licht aufgedreht“. Außerdem ließ sie an ihrer ehemaligen Mitarbeiterin und Vertrauten Sabine Beinschab kein gutes Haar. In der Vorwoche sagte Beinschab, die den Kronzeugenstatus inne hat, gegen Karmasin aus belastete diese damit schwer. Karmasin meinte Beinschab würde ihren Kronzeugenstatus ausnutzen.
Aufarbeitung der ÖVP-Umfragenaffäre noch ausständig
Im Prozess von Karmasin ging es noch nicht um die ÖVP-Umfragen-Affäre. Die WKStA ermittelt hier neben Karmasin unter anderem auch gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, dessen früheres engstes berufliches Umfeld sowie die ÖVP. Laut Sabine Beinschab hatte Karmasin ihr den Kontakt zum damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, vermittelt. Dafür soll Karmasin dann 20 Prozent Umsatzbeteiligung für alle für das Finanzministerium erstellen Studien als Gegenleistung für die Kontakt-Vermittlung verlangt haben.