Nach der Strompreiserhöhung der Salzburg AG in den Jahren 2022 und 2023 hatte die Arbeiterkammer (AK) mit einer Klage gedroht. Nun lenkte der Energieversorger ein: Kundinnen und Kunden bekommen bis zu 500 Euro zurück. Auch in Oberösterreich und Tirol geht die AK rechtlich gegen Strompreiserhöhungen vor.
Im Februar hat die Arbeiterkammer (AK) Salzburg ein Rechtsgutachten vorgelegt: Die Strompreiserhöhungen seitens der Salzburg AG seien nicht ausreichend begründet und rechtswidrig. Laut Arbeiterkammer fehlte die Transparenz: Die Preiserhöhungen waren für die Kundinnen und Kunden zu wenig nachvollziehbar. Das Energieunternehmen habe dadurch die gesetzliche Informationspflicht verletzt – die AK drohte mit einer Klage. Inzwischen hat die Salzburg AG eingelenkt: Ihre Kundinnen und Kunden bekommen bis zu 500 Euro zurück. Darauf haben sich Salzburg AG und Arbeiterkammer außergerichtlich geeinigt.
AK holt 40 Millionen Euro für Salzburg-AG-Kund:innen
Zu einem Gerichtsprozess kommt es nun doch nicht: Die Arbeiterkammer hat im außergerichtlichen Vergleich mit der Salzburg AG ein rund 40 Millionen Euro schweres Entlastungspaket durchgesetzt. Die AG zahlt ihren Kundinnen und Kunden, bei denen die Strompreisbremse nicht den vollen Verbrauch abgedeckt hat, noch heuer bis zu 500 Euro zurück.
Gerade in Zeiten der Rekordinflation war mir wichtig, dass die Maßnahmen soziale Komponenten enthalten, inflationsdämpfend wirken und zeitnah erfolgen. Die angedrohte Klage ist somit vom Tisch“, so AK-Präsident Peter Eder.
Seit 1. Juni 2023 gibt es auch einen neuen Stromtarif, mit dem sich die Salzburgerinnen und Salzburger insgesamt 105 Millionen Euro ersparen.
Wer bekommt Geld wegen zu teurem Strom von Salzburg AG zurück?
Haushalte, bei denen die Strompreisbremse des Bundes nicht greift, profitieren besonders von dem Paket. Das sind jene Kundinnen und Kunden, die einen Jahresstromverbrauch von über 2900 Kilowattstunden haben – also rund 30 Prozent der Privatkund:innen.
Der Zuschuss erfolgt gestaffelt und beträgt zwischen 100 und 170 Euro. Auch für Haushalte, die mit Strom heizen, gibt es zwischen 150 und 500 Euro zurück. Die Basis für die Berechnung ist der zuletzt verrechnete Jahresverbrauch. Auch für Kundinnen und Kunden mit Warmwasserboiler gibt ́s zwischen 100 und 250 Euro zurück. Die Rückzahlung erfolgt automatisch, wenn Kund:innen ihre Bankverbindung hinterlegt haben – alle anderen schreibt das Energieunternehmen von selbst an. Bis November 2023 wird das Geld ausbezahlt. Weitere Infos gibt´s hier.
Weitere Maßnahmen für billigeren Strom
In den nächsten Jahren will die Salzburg AG mit Hilfe der AK, die 2 Millionen Euro zusteuert, eine Photovoltaik-Anlage bauen. Dieses Projekt werde in den nächsten Jahren umgesetzt, nach einer geeigneten Fläche werde gerade gesucht. Der damit produzierte Strom soll an einkommensschwache Haushalte geliefert werden. Außerdem soll es 30 Stromfreitage im Jahr geben, damit werde eine weitere Entlastung von rund 20 Millionen Euro erzielt.
Weil die Landesregierung bei der Entwicklung der Strompreise nur zuschaute, wurde AK-Chef Eder aktiv und setzte auf Verhandlungen mit dem Landesenergieversorger, so Salzburgs SPÖ-Chef David Egger.
Andere Bundesländer fordern ebenfalls Geld für zu teuren Strom zurück
In Oberösterreich ist der Druck auf Landeshauptmann Stelzer (ÖVP) ebenfalls gestiegen, die Preise der landeseigenen Energie-AG so rasch wie möglich zu senken. Das fordert zumindest die SPÖ Oberösterreich. Auch hier hatte die Arbeiterkammer Erfolg und konnte einen außergerichtlichen Vergleich durchsetzen: Alle Stammkund:innen bekommen eine Einmalzahlung – je nach Vorjahresverbrauch – in der Höhe von 25, 50 oder 100 Euro. Damals hat die Energie AG ebenfalls angekündigt, die Preise deutlich zu senken.
Die Arbeiterkammer Tirol hat im Februar ebenfalls ein Rechtsgutachten eingebracht, in dem sie die intransparenten Informationsschreiben zu den dortigen Strompreiserhöhungen der TIWAG (Tiroler Wasserkraft AG) kritisiert. Hier konnten sich beide Parteien aber nicht außergerichtlich einigen. Es kommt Mitte Oktober und Mitte Dezember zum Prozess. Er soll klären, ob die Preissteigerung rechtmäßig war.