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Leiharbeit: Nur 1.000€ Gehalt trotz 2.000€ Mindestlohn. Pro-Ge-Tirol stellt Arbeitgebern Ultimatum bis Jänner 2024

Bild: ÖGB Tirol

Viele Leiharbeitsunternehmen in Tirol ignorieren den Kollektivvertrag: Sie bezahlen zu wenig, ziehen „Aufwandsentschädigungen“ vom Lohn ab oder bringen Arbeiter in maroden Behausungen unter. Die Gewerkschaft Pro-Ge stellt ihnen deshalb ein Ultimatum: Bis Jänner 2024 sollen sie Missstände beseitigen. Sonst veröffentlicht die Pro-Ge ihre Namen. 

Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter dürfen nicht schlechter bezahlt oder behandelt werden, als ihre direkt angestellten Kolleginnen und Kollegen. Dazu sind Leiharbeitsfirmen laut Kollektivvertrag verpflichtet. Doch viele halten sich nicht daran. In Tirol stellt ihnen die zuständige Gewerkschaft Pro-Ge deshalb ein Ultimatum: Die „schwarzen Schafe“ haben bis Jänner 2024 Zeit, Missstände zu beseitigen. Sonst veröffentlichen der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Arbeiterkammer (AK) ihre Namen – und die der Unternehmen, an die sie ihre Arbeitskräfte verleihen.

Leiharbeit: “Sind es leid, dass nicht nach Gesetz oder Kollektivvertrag gearbeitet wird”

„Wir sind es leid, bei einzelnen Betrieben in Tirol feststellen zu müssen, dass nicht nach Gesetz oder Kollektivvertrag gearbeitet und bezahlt wird!“ Dem Landesvorsitzenden des FSG (Fraktion sozialdemokratische Gewerkschafter:innen) und Sekretär der Pro-Ge, Bernhard Höfler reicht es. Denn viele Unternehmen in der Leiharbeitsbranche ignorieren den Kollektivvertrag und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.

Dabei sind die Regelungen eindeutig: „Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter verdienen die gleiche Behandlung wie Beschäftigte in Stammunternehmen und sind per Gesetz dahingehend abgesichert“, erklärt der Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Pro-Ge in Tirol Thomas Giner. Und das gilt auch für Beschäftigte von Leiharbeitsunternehmen aus dem Ausland. Gerade da käme es oft zu Missständen. Auch Höfler spricht von Zuständen “jenseits von Gut und Böse”. So würden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiterinnen teilweise in maroden Unterkünften einquartiert – dafür ziehen laut ihm die Unternehmen dann horrende Unterbringungskosten vom Lohn ab. Im Endeffekt verdienen die Betroffenen dann trotz 2.000 Euro Mindestlohn in der Branche nur 1.000 Euro brutto.

Ultimatum bis Jänner 2024

Betroffene Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sollen sich bei der Pro-Ge melden, appelliert Giner.  “Als Sozialpartner steht unsere Türe immer für Fragen und Beratungen offen. Für Arbeitgeber, aber vor allem auch für betroffene Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter”, versichert er. Das dürfen die schwarzen Schafe der Branche durchaus als Drohung verstehen. Denn Giner und Höfler verknüpfen damit ein Ultimatum.

Sie geben den Leiharbeitsunternehmen bis Jänner Zeit, Missstände zu beseitigen und das der Gewerkschaft zu melden. Sonst machen Höfler und Giner ihre Namen und Vergehen öffentlich:

Die schwarzen Schafe sind uns bekannt. Wir werden nicht zögern, sie vor den Vorhang zu holen!

2014 brachte ein Ultimatum deutliche Verbesserungen für Leiharbeiter:innen

Für die Branche ist das ein Déjà-vu: Schon 2014 hatte Höfler ein solches Ultimatum gestellt. Zuvor appellierte er an Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter, ihn ihre Lohnzettel nachrechnen zu lassen. Betroffene aus ganz Tirol meldeten sich bei der Pro-Ge. Die folgenden Verfahren und Medienberichte brachten die schwarzen Schafe unter den Leiharbeitsunternehmen doppelt in Bedrängnis: Denn auch ihre Auftraggeber, an die sie ihre Mitarbeiter verliehen, hatten nun schlechte Presse.

Das führte bei einigen der so genannten “Arbeitskräfteüberlasser” zu einem Umdenken. Der Branchenriese Randstadt stand damals in der Kritik. Heute arbeite das Unternehmen “hochprofessionell und rechtskonform”, so Höfler. Ähnliche Effekte erhoffen sich Giner und Höfler auch von ihrem neuerlichen Ultimatum.

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